Organspende

Organspende – Lebensversicherung für Mitmenschen

Jeder von uns kann sich eines Tages auf der Warteliste für eine Organtransplantation befinden. Dann ist man auf eine Organspende angewiesen, zu der sich eine andere Person vor ihrem Tode bereit erklärt hat.

In der Schweiz sorgt die national anerkannte Stiftung Swisstransplant dafür, dass ein Organ den Empfänger findet, der dies am meisten benötigt. Dazu geht Swisstransplant nach strengen Regeln vor. Spender und Empfänger sind genau bekannt, missbräuchlicher Organhandel (z.B. mit widerrechtlich erlangten Organe aus der dritte Welt wird dadurch verhindert. So verwundert es wenig, dass 80% der Schweizer in Umfragen die Organtransplantation für eine gute Sache halten. Die persönliche Bereitschaft aber, sich als Organspender zur Verfügung zu stellen, fällt schwer, setzt diese Entscheidung doch auch eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod voraus.

Wenn auch Sie Spender werden möchten, dann können Sie dies mit einem Spenderausweis von Swisstransplant dokumentieren. Diesen Ausweis tragen Sie immer auf sich. Er stellt Ihre Einverständnis zur Organentnahme dar und ermöglicht gegebenenfalls eine Organtransplantation. Da Ihr Name in kein Register eingetragen wird, können Sie diese Erklärung durch Vernichten des Ausweises auch einfach wieder rückgängig machen.

Informationsbroschüren und Organspenderausweise können unter folgender Nummer direkt bei Swisstransplant bestellt werden +41 900 570 234 bzw. per Email.

Artikel zum Thema
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Sterbehilfe

Vereinigung für humanes sterben – Exit.

Legate

Haben Sie auch schon daran gedacht, eine gemeinnützige Institution bei Ihrem Ableben zu begünstigen? Oder wollen Sie als Erbe einen Teil Ihrer Erbschaft in Form einer Spende an wohltätige Organisationen zukommen lassen? Die Nachlassregelung sollte, auch wenn dies oft nicht leicht fällt, sorgfältig geplant und rechtzeitig an die Hand genommen werden.

Befassen Sie sich für die Planung der Nachlassregelung mit folgenden Punkten:
1. Art des Vermächtnisses: Legate, Erbeinsetzung
2.
Auswahl der Institution
3. Verfassen des Vermächtnisses
4. Rechtsberatung, Fragen und Antworten

1. Art des Vermächtnisses
Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen durch eine Spende, ein Testament oder Erbvertrag haben in den vergangenen Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. In einem Testament werden hauptsächlich zwei Verfügungsarten unterschieden: Legate und Erbeinsetzung. Andere sind u.a. Nacherbeneinsetzung, Stiftungen und Erbverträge. Verfügen Sie im Zweifelsfall ein Legat, oder lassen Sie sich von einem unabhängigen Notar beraten.

Das Legat
Mit einem Legat können Vermögens-(z.B. 25’000 CHF) und Sachwerte (z.B. Liegenschaft) aus Ihrem Besitz zugewiesen werden. Legate werden vor der Aufteilung an die Erben ausgerichtet, wobei deren Pflichtteile nicht verletzt werden dürfen.

Die Erbeinsetzung
Anstelle eines fixen Vermögensbetrages oder eines Sachwerts können Sie mit einer Erbeinsetzung auch Anteile Ihres Nachlasses oder den ganzen Nachlass an Dritte vermachen.

2. Auswahl der Institution
Lassen Sie sich genug Zeit bei der Auswahl der Institution. Suchen Sie sorgfältig die zu bedenkende Organisation aus und informieren Sie sich gründlich über deren Tätigkeiten und Spendengelderverwendung. Die Auswahl kann manchmal sehr schwer sein. Vielfach unterstützt man mit seinem Vermächtnis Organisationen, denen man als langjähriger Spender treu war. Andere wiederum wollen bestimmte Aktivitäten mit einem grösseren Betrag nach dem eigenen Tod fördern. Denken Sie auch daran, dass es sinnvoll sein kann, mehrere Organisationen zu unterstützen.

In unserem Dienstleisterverzeichnis können Sie regionenspezifische Hilfs- und Spendenorganisationen finden. Die schweizerische Fachstelle für Spenden sammelnde und gemeinnützige Institutionen ZEWO gibt jedes Jahr einen Spendenspiegel heraus, aus dem Sie ebenfalls mehr Informationen über die meisten Spenden- und Hilfsorganisationen erhalten.

3. Verfassen des Vermächtnisses

Muster-Testament (Quelle ZEWO)
Ich, Anna Muster, geb. am 30.5.1940, verfüge letztwillig:
1. Meine Hinterlassenschaft soll an meine gesetzlichen Erben, nämlich meinen Ehemann Fritz und
meine Kinder Brigitte und Fritz Muster nach Massgabe des Gesetzes gehen.
2. Meiner Schwester Susanne Schmid-Muster, wohnhaft in Bern, hinterlasse ich mein Tafelsilber.
3. Der gemeinnützigen Organisation xyz vermache ich den Betrag von Fr. 100’000.—.
4. Als Willensvollstrecker setze ich pk ein.
Zürich, den 24.6.2000
Anna Muster

Schenken und Erben

Schenkungs- und Erbschaftssteuern nach Kantonen
Der Schweizer Spendenspiegel enthält eine Zusammenstellung der Erbschafts- und Schenkungssteuern nach Kantonen. Die Daten sind als Richtgrössen zu verwenden. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr lokales bzw. kantonales Steueramt. [zur Tabelle…]

Links
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