Erfolgreiche Vorsorge – Inhaltsverzeichnis

Erfolgreiche Vorsorge- und Vermögensplanung für Erwerbstätige, Frühpensionierte und Pensionierte: Beobachter Ratgeber, ISBN: 3-85569-162-2, mehr Details / Bestellung

INHALTSVERZEICHNIS

Einleitung

Vorsorgebaustein 1: AHV

1. Säule: die wichtigsten Infos und Regeln
Was kostet mich die AHV?
Freie Mitarbeiter: Arbeitnehmer oder Selbständigerwerbende?
Leistungen der AHV
Rentenberechnung
Kontenzusammenruf
Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Auch Frühpensionierte müssen AHV zahlen
Vorzeitiger oder aufgeschobener Rentenbezug?
Vorsorgebaustein 2: berufliche Vorsorge (BVG)

BVG-Obligatorium
Altersleistungen
Früh- oder Spätpensionierung?
Einkommenssteuer auf Pensionskassenrenten
Einkommenssteuer auf Kapitalbezug


Freizügigkeitsleistungen

Einkauf in die Pensionskasse

Ein wichtiger Entscheid: Bezug des Pensionskassenkapitals oder Rentenlösung?
Test Nr. 1: Soviel Geld müssen Sie bis zur Pensionierung noch sparen


Bausteine der freien Vorsorge

Wie soll ich meine Vorsorgegelder anlegen?

Vorsorgebaustein 3: Übersicht Vermögensanlagen

Vorsorgebaustein 4: Anlagefonds
So funktionieren Anlagefonds
Anlagefondskosten
Das neue Anlagefondsgesetz (AFG)
Fondspalette
Unentbehrliche Fondsinformationen
Kurzporträt

Test Nr. 2: persönlicher Anlageziel-Test

Einmaleinlagen: die attraktive Ergänzung für steuerbewusste Anleger

Im Aufwind: Fonds-Sparpläne
So funktionieren Anlagesparpläne
Die Durchschnittskosten-Methode
Was Sie als Anleger unbedingt wissen müssen
Vermittler

Vorsorgebaustein 5: Steuern sparen

Vorsorgebaustein 6: Säule 3

Säule 3a: gebundene Vorsorge
Auszahlungsvoraussetzungen
Im Falle einer Scheidung
Bank oder Versicherung?

Säule 3b: freie Vorsorge
Versicherungslösungen: Schwerpunkt Einmaleinlagen
Fondsgebundene Einmaleinlagen
Einmaleinlagen mit Rentenlösung


Vorsorgebaustein 7: Eigenheim

Finanzierung des Eigenheims mit Vorsorgekapital
Geld aus der Pensionskasse
Die Nutzung des Eigenheims im Alter
Steuern sparen dank indirekter Amortisation
Wenn das Pflegeheim winkt
Über den richtigen Umgang mit Bankvollmachten

Buch Erbschaft (Studer)

INHALTSVERZEICHNIS

1. Kein Testament: Wer erbt wieviel?
Das Gesetz als Lückenbüsser
Die Stammesordnung
Die erbrechtlichen Grundregeln
Der überlebende Ehegatte als Erbe
Die Nachkommen als Erben
Das Erbrecht der sonstigen Verwandten
Wann erbt der Staat?

2. Das Pflichtteilsrecht oder Wie frei ist der Erblasser?
Pflichtteil und verfügbare Quote
Die Berechnung des Pflichtteils
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Pflichtteilsverletzung – was tun?
Nochmals: Pflichtteilsberechnung

3. Enterben – Leichter geschrieben als durchgesetzt
Was bedeutet Enterbung?
Die Strafenterbung
Die Präventiventerbung

4. Testament und Erbvertrag
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Was lässt sich anordnen?
Das Testament
Der Erbvertrag

5. Das eheliche Güterrecht
Der Zusammenhang zwischen Güter- und Erbrecht
Errungenschaftsbeteiligung
Der Ehevertrag und seine Möglichkeiten
Die abgeänderte Errungenschaftsbeteiligung
Gütergemeinschaft
Gütertrennung

6. Die Begünstigung des überlebenden Ehegatten
Die richtigen Fragen
Gesetzliche Bestimmungen
Vertragliche Begünstigungen
Ehepaare mit gemeinsamen Kindern
Ehepaare ohne Kinder
Ehepaare mit verschiedenen Kindern
Die Begünstigung durch Ehegattengesellschaft
Begünstigung durch Versicherungen

7. Die Begünstigung des überlebenden Konkubinatspartners
Konkubinat: für das Erbrecht nicht existent
Die Notwendigkeit einer Regelung
Die einzelnen Begünstigungsmöglichkeiten
Die Bindung durch den Erbvertrag

8. Unternehmensnachfolge
Warum eine besondere Regelung?
Schutz des Geschäftsnachfolgers

9. Spezialfälle
Alleinstehende
Invalide
Ausländer
Schweizer mit ausländischem Grundbesitz
Schweizer im Ausland

10. Was kommt nach dem Tod?
Der Tod und seine Rechtsfolgen
Der Kreis der Erben
Vererblichkeit des Anspruchs
Die Erbengemeinschaft
Handeln für den Nachlass
Gefahr ist in Verzug
Auf Eure Plätze …
Das Schicksal der Erbschaft
Die Annahme der Erbschaft
Die Ausschlagung
Das öffentliche Inventar
Die amtliche Liquidation
Bankvollmacht über den Tod hinaus
Der Teilungsaufschub

11. Wer erhält das Haus?
Die Abtretung zu Lebzeiten
Die Zuweisung der Liegenschaft im Erbgang

12. Teilung: Wie du mir, so ich dir?
Der Anspruch auf Teilung
Teilungsprinzipien
Teilungsvorschrift des Erblassers
Die Auskunftspflicht
Die Bewertung des Nachlasses
Die Teilungsklage
Erbvorbezug oder Erbvorempfang
Was ist auszugleichen?
Alles für Gotteslohn?
Erbteilungsvertrag
Verträge über Erbteile

13. Erbschaftssteuer: Der Staat erbt mit!
Die Kantone haben das Sagen
Einige Möglichkeiten der Steuerersparnis

14. Wer erhält den Hof?
Ziel: Schutz der Landwirtschaft
Der Kindskauf
Das bäuerliche Erbrecht
Zuweisung des Landwirtschaftsbetriebes
Bäuerliches Erbrecht und Testament
Gewinnanspruch der Miterben
Streitpunkt Lidlohn

15. Altes Recht noch immer wichtig
Wann gilt das alte Recht?
Güterverbindung
Allgemeine Gütergemeinschaft
Was bleibt dem Ehegatten?

Anhang
Erbschaftssteuern der einzelnen Kantone
Zuständige Behörden
Die Klagen im Erbrecht
Kapitalisierung einer Nutzniessung (4%)
Literaturverzeichnis
Stichwortregister

Beiheft "Im Falle meines Todes"
Informationen, Anweisungen und Wünsche an meine Angehörigen

Buchtipps – Trauer und Trost

Abschied nehmen. Praktischer Rat und Hilfe in den Tagen der Trauer.
Barbara Leisner
Kurzbeschreibung

Wer vom Tod eines nahen Menschen betroffen ist, muß nicht nur den Verlust verarbeiten, sondern zudem und gleichzeitig eine Reihe von Formalitäten klären, Fristen wahren und Abläufe organisieren. In dieser schwierigen Situation hilft der Ratgeber einfühlsam, kompetent und übersichtlich – sei es in der Vorbereitung auf einen zu erwartenden Tod oder beim bereits eingetretenen Todesfall.

Todesfall
– Ein Ratgeber für Hinterbliebene, von Monika Fischer
Kurzbeschreibung

Der Tod eines nahen Menschen ist ein einschneidendes Ereignis und mit vielfältigen Emotionen verbunden. Zuweilen geraten Hinterbliebene in eine schwierige Lage, sowohl in psychischer wie auch in praktischer Hinsicht. Dieser Ratgeber kann die Trauer um den geliebten Menschen nicht abnehmen, aber er hilft, sich allen praktischen und seelischen Fragen zu stellen.
Wie stirbt ein Mensch? Wie kann man ihn begleiten und unterstützen? Welche Formalitäten sind zu erledigen? Welche Rechte und Pflichten haben die Hinterbliebenen? Wie kann ein Abschied – die Bestattung, die Trauerfeier – gestaltet werden? Und wie geht man mit Trauer und Erinnerung um?
In einem Lebensabschnitt, in dem Menschen grossen Belastungen ausgesetzt sind, gibt dieser Band zuverlässig Rat und Auskunft und thematisiert auch besonders schwierige Situationen wie den Verlust eines Kindes, den Tod durch Gewalt oder Suizid.
Erfahrungsberichte schlagen eine Brücke zu den Gefühlen von Menschen in diesen Grenzsituationen. Aktuelle Adressen, an die sich Betroffene und Angehörige im Zusammenhang mit Sterben und Tod wenden können, runden das Buch ab.

Sterben und Tod in Europa. Wahrnehmungen, Deutungsmuster, Wandlungen.
Ulrich Becker, Klaus Feldmann, Friedrich Johannsen
Kurzbeschreibung

Dieser Band gibt einen Überblick über die Forschung zu Sterben und Tod in der Theologie, Soziologie, Psychologie, Medizin, Geschichte, Pädagogik und Philosophie. Es werden sowohl komplexe theoretische Fragen als auch praktische Probleme diskutiert, die sich beim Umgang mit Sterbenden, Toten und Trauernden ergeben.

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Frauen sterben anders. Wie wir im Leben den Tod bewältigen.
Sally Cline
Klappentext

“Die Wahrheit ist, das sich im Tod sehr viel Leben zeigt”. Sally Cline, für dieses Buch 1995 mit dem Arts Council Writers Award ausgezeichnet, läßt mehr als 150 Frauen zum Thema “Sterben” zu Wort kommen und zeigt uns, wie wichtig es ist, zu trauern und sich seinen Gefühlen zu stellen. Ein hilfreiches, notwendiges Buch.

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Da war es auf einmal so still. Vom Tod und Abschiednehmen.
Linde von Keyserlingk
Kurzbeschreibung

Verlust, Trauer, Tod – am liebsten würde man Kindern solche Erlebnisse ersparen. Und doch sind diese Erfahrungen für jeden wichtig und unausweichlich. Was geht in Kinderseelen vor, wenn plötzlich die Oma nicht mehr da ist? Gefangen in der eigenen Trauer, stehen Erwachsene dem ganz anderen Erleben der Kinder und ihren Fragen oft hilflos gegenüber. Linde von Keyserlingks Geschichten erzählen behutsam vom Abschiednehmen und geben Kindern Raum für die eigenen Gedanken und Gefühle, sie trösten, ohne die Trauer zu verdrängen. Die schönen Metaphern und der sensible, aber einfache und klare Stil lassen die Erzählungen zu “Geschichten für die Kinderseele” werden, zum Vorlesen und Selberlesen.Linde von Keyserlingk, Familientherapeutin und Mutter von sieben Kindern, greift in ihren Geschichten auf konkrete Erfahrungen zurück. Sie hat bereits mehrere Fach- und Jugendbücher veröffentlicht.

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Abschied, Trauer, Neubeginn. Erfahrungen mit Tod und Trauer. Begleitung auf dem Trauerweg.
Ida Lamp, Thomas Meurer
Kurzbeschreibung

Mit dem Tod der anderen leben zu lernen, das ist das Ziel des Trauerweges, auf dem dieses Buch Begleiter sein möchte mit seinen zahlreichen Impulsen, den vielfältigen Arbeitshilfen und den meditativen Zugängen zum Thema. Es versteht sich als einfühlsam gestaltete Gabe für Betroffene, als Hilfe zur Auseinandersetzung mit der Trauer um einen lieben Verstorbenen sowie als praktischer Ratgeber für alle, die in der professionellen wie ehrenamtlichen Beratungsarbeit mit Trauernden stehen. Abschied, Trauer, und Neubeginn sind auch Stationen auf den Trauerwegen der Menschen, von denen die Bibel berichtet. Darum haben hier die Autoren ihre eigenen Erfahrungen mit Tod und Trauer mit denen der Menschen des Alten Testaments verbunden.

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Und plötzlich ist alles anders. Begegnung mit Sterben, Tod und Trauer.
Alfred Ziegner
Kurzbeschreibung
Die richtigen Worte im Trauerfall. Textbeispiele und Formulierungshilfen.
Georg Schwikart
Kurzbeschreibung

 

 

Fit für die Pensionierung – Leseprobe

Fit für die Pensionierung: Beobachter Ratgeber, 3-85569-177-0, mehr Details / Bestellung

LESEPROBE

Der Tag der Pensionierung

Der Tag der Pensionierung ist kein Tag wie jeder andere. Er ist Abschied und Neubeginn zugleich. Von den einen ersehnt, von den anderen mit Befürchtungen belastet, betrifft er den ganzen Menschen. Kein Tag danach ist mehr wie ein Tag davor. Ob er aber zum Alptraum wird oder zum Freudenfest, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Von grosser Bedeutung ist, ob Sie Ihr Pensionierungsdatum selber wählen oder nicht. Wer selber wählen kann, sagt sich: «Es ist an der Zeit, abzutreten.» Sie verabschieden sich von Ihrem Arbeitsplatz aus eigenem Willen; auch dann, wenn Sie erst mit 62 oder 65 in Pension gehen. Heute kommt es aber immer häufiger zu (unfreiwilligen) Frühpensionierungen. Dies lässt bei vielen Betroffenen das Gefühl aufkommen, sie würden nicht mehr gebraucht. Die von andern getroffene Entscheidung wird oft als Kränkung erlebt.
Nicht zu unterschätzen ist weiter, wie die nächste Umgebung auf die bevorstehende Pensionierung reagiert. Auch die Partnerinnen und Partner haben sich ja auf ein bestimmtes Pensionierungsdatum eingestellt, und nun ist plötzlich alles anders, und der Ruhestand kommt unerwartet schnell. Das kann – neben der Freude – auch Ängste auslösen.
Schliesslich dürfen Sie die Art Ihrer Vorbereitung für einen erfreulichen Übergang in die Pensionierung nicht unterschätzen. Aus der Altersforschung ist bekannt, dass das Älterwerden umso besser bewältigt wird, je grösser das Wissen darüber ist. Das gilt auch bei der Pensionierung.

Gewinne und Verluste

Jede Pensionierung bringt Gewinne und Verluste mit sich – sie zeigt ein Janusgesicht: Lachen auf der einen, Wehmut auf der anderen Seite:

Verluste

Fachkompetenz: Ihr Wissen und Können ist nicht mehr gefragt. Sie haben zwar grosse Berufserfahrung, aber niemand braucht diese mehr.

Informationsnetz: In jeder Firma gibt es auch ein informelles Informationsnetz (Gerüchte, Tratsch). Wie wichtig solche Informationen sind, zeigt sich bei Pensionierten -Treffen, wo ausgiebig die neuesten Nachrichten ausgetauscht werden.

Einkommen: Trotz AHV und Pensionskasse ist das Einkommen der Pensionierten meist kleiner als vorher. Die Reduktion kann schnell einmal 25% betragen.

Tages-/Jahresstruktur: Die Arbeit hat bisher bestimmt, wann wir aufstehen müssen, wann die Freizeit beginnt und wann Ferien bezogen werden können. Diese Strukturen beengen zwar, geben aber auch einen Halt, der nun verloren geht.

Anordnungsbefugnis: Vorgesetzte aller Stufen erleben den Verlust ihrer Anordnungsbefugnis oft sehr drastisch. Sie haben nun niemanden mehr, dem sie sagen können, was zu tun ist und was zuerst erledigt werden muss.

Sozialkontakte: Fast alle beruflichen Aktivitäten finden in einem sozialen Umfeld statt. Die nun dahinfallenden Kontakte bilden eine der grössten Verlustquellen bei der Pensionierung, vor allem für allein lebende Männer und Frauen.

Die kleinen Freiheiten: Viele berufliche Tätigkeiten gestatten kleine Freiheiten. Man kann sich kurz mit Kolleginnen und Kollegen zusammensetzen oder auch einmal etwas Privates erledigen (am Telefon, am Computer, an der Maschine etc.).

Verloren gehen also vor allem das Gefühl der Zugehörigkeit und viele Beziehungen. Aber erfreulicherweise stehen diesen Verlusten eine ganze Reihe von Pluspunkten gegenüber:

Gewinne

Eigengestaltung: Endlich Zeit haben für all das, was man schon lange hätte machen wollen; endlich leben nach «Lust und Laune», spontan und nicht nach Programm: den Tag, die Woche selber gestalten und den gewonnenen Freiraum nutzen.

Zeit für Hobbys: Ein Hobby haben fast alle, aber es ist immer wieder zu kurz gekommen. Jetzt können Hobbys ausgebaut und intensiviert werden.

Zeit für Neues: So vieles lag in den letzten Jahren brach. Reisewünsche werden wach, Bücher möchten gelesen werden, Sprachkenntnisse rufen nach Auffrischung, die Vervollkommnung einer handwerklichen Tätigkeit steht an.

Zeit für Partnerschaft: «Endlich haben wir wieder mehr Zeit füreinander», sagen viele. Vor allem die Ehefrauen von Pensionierten betonen diesen Lebensbereich. Vielleicht ist in den letzten Jahren manches zur Routine geworden, was nun nach Erneuerung ruft.

Zeit für Beziehungen: Hier stehen häufig die Enkelkinder im Vordergrund oder die vernachlässigten Beziehungen zu Kolleginnen und Kollegen, zu Freundinnen und Freunden, Geschwistern und Nachbarn.

Musse, Nichtstun: Die Pensionierung erlaubt auch, für einmal nichts zu tun, den Vögeln zuzuhören oder dem Plätschern eines Brunnens.<7ul>

Sie gewinnen also vor allem Zeit, immerhin neun bis elf Stunden im Tag!

Fit für die Pensionierung – Inhaltsverzeichnis

Fit für die Pensionierung: Beobachter Ratgeber, 3-85569-177-0, mehr Details / Bestellung

INHALTSVERZEICHNIS

Pensionierung als Phase des Übergangs
Der Tag der Pensionierung
Gewinne und Verluste
Die neue Lebensphase
Was Sie zur Pensionierungsvorbereitung tun können
Was die Betriebe für die Pensionierungsvorbereitung tun können
Was die Meinungsmacher und die Öffentlichkeit tun können

Frühpensionierung
In die Freiheit oder in die Ungewissheit entlassen?
Tätig sein – tätig bleiben
Kreative Arbeitsbeschaffung und Projektplanung

Frau und Pensionierung
Frauenleben sind anders
Der Übergang in die nachberufliche Zeit – die allein lebende Frau
Als Selbständigerwerbende zwischen Festhalten und Loslassen
Der Ehemann wird pensioniert – was bedeutet das für die Hausfrau?
Drei typische Frauenthemen beim Älterwerden
«Alter, dein Name ist Weib» – ein Ausblick
Älterwerden heute und morgen

Älterwerden heute und morgen
Das Alter hat viele Gesichter. Welches wählen Sie?
Wie alt werden wir eigentlich?
Das Bild vom Alter
Arme und reiche Alte
Was macht uns alt?
Was bleibt mir im Alter denn noch zu tun?
Die Beziehung zwischen den Generationen

Beziehungen
Symmetrische und asymmetrische Beziehungen
Mein Beziehungsnetz
Nähe und Distanz in der Paarbeziehung
Zärtlichkeit und Sexualität
Das gemeinsame Gespräch
Wer macht was im Haushalt?
Allein leben

Wohlbefinden
Was bedeutet Wohlbefinden?
Der Traum vom Jungbrunnen
Kreativität im Alter
Innenwendung
Aussenwendung
Freiwilligenarbeit und Sozialzeit
Versöhnung mit der Vergangenheit
Der Zukunft getrost entgegensehen

Wohnen
Die eigene Wohnung
Alternativen zur eigenen Wohnung

Gesundheit
Körperliche Alterungsprozesse
Altersbeschwerden und Krankheiten im Alter
Ernährung
Bewegung
Kontrollen beim Arzt

Finanzen
Einleitende Überlegungen
Die 1. Säule (AHV/IV)
Die 2. Säule (Berufliche Vorsorge)
Die 3. Säule (Freiwilliges Sparen)
Finanzielle Aspekte vor und nach der Pensionierung

Recht
Einleitende Überlegungen
Wer erbt von Gesetzes wegen?
Wie viel erbt der Ehegatte von Gesetzes wegen?
Wie hoch sind die Pflichtteile?
Testament und Erbvertrag
Welche Möglichkeiten gibt es, von der gesetzlichen Erbordnung abzuweichen?
Wie kann ich meinen Ehepartner, meine Ehepartnerin begünstigen?
Soll ich bereits zu meinen Lebzeiten Zuwendungen machen?
Wie wird nach meinem Tod geteilt?

Anhang
1.Weiterführende Literatur
2.Quellen
3.Adressen

Patientenrecht (Leseprobe)

Patientenrecht
von Paul Ramer, Josef Rennhard

440 S., broschiert

2., überarbeitete Auflage, Aug. 1998
Beobachter-Buchverlag
ISBN: 3-85569-174-6

 


LESEPROBE

Worüber muss der Arzt den Patienten aufklären?
Gesundheitszustand/Diagnose
Der Arzt hat dem Patienten alles über seinen Gesundheitszustand zu sagen. Er hat ihn darüber zu informieren, dass er krank ist, an welcher Krankheit er leidet und wie schwer ihn diese betroffen hat. Er hat ihn auch über die Gefahren der Krankheit, über Entwicklungsmöglichkeiten und Heilungschancen zu informieren. Auch Differentialdiagnosen (andere in Frage kommende Krankheiten) hat er einzubeziehen, wenn solche ernsthaft in Frage kommen. Auf Fragen des Patienten hat der Arzt jedoch auch entferntere und weniger in Betracht fallende Möglichkeiten zu nennen.

Untersuchung und Behandlung
Der Arzt soll den Patienten über die vorgesehene Untersuchung, die Art und den Verlauf der Behandlung (sogenannte Verlaufsaufklärung) und die Prognose über voraussichtliche Folgen der Behandlung bzw. Folgen der Nichtbehandlung aufklären.

Bei einem Eingriff ist dem Patienten in anschaulicher und für ihn verständlicher Weise in kurzen Zügen zu erklären, was im einzelnen geschieht. Diese Informationen sind dem Patienten rechtzeitig und vor dem Entscheid über eine Behandlung oder den Eingriff zu vermitteln. Erst eine umfassende Aufklärung ermöglicht es dem Patienten, dem Behandlungsplan zuzustimmen. Eine Aufklärung erst im Spitalbett am Abend vor der Operation oder gar erst auf dem Operationstisch — Notfälle vorbehalten — genügt diesen Ansprüchen nicht.

Behandlungsalternativen
Oft stehen verschiedene wissenschaftlich anerkannte Methoden zur Verfügung. Es können auch verschiedene Behandlungsarten in Frage kommen: Konservative Behandlung, medikamentöse Therapie, Operation, Bestrahlung etc. Die verschiedenen Methoden können ihre Vor- und Nachteile haben. Ein operativer Eingriff kann mehr oder weniger angezeigt sein. Über all dies hat der Arzt den Patienten aufzuklären. Nur so kann dieser auch sein Selbstbestimmungsrecht richtig wahrnehmen.

Bei der Aufklärung geht es nicht darum, eine wissenschaftliche Vorlesung zu halten. Unterschiede in der chirurgischen Technik bei verschiedenen Operationsmethoden, die in ihrem Ergebnis den Patienten nicht unmittelbar betreffen, sind daher nicht zu erörtern.

Die Aufklärung über alternative Behandlungsmöglichkeiten garantiert dem Patienten eine echte Wahl. Sie ist sowohl im deutschen wie auch im österreichischen Recht anerkannt7 und muss auch für das schweizerische Recht gelten8. Aufgrund der Aufklärung über die Behandlungsalternativen muss der Patient auch darüber entscheiden können, ob er allenfalls bei einem anderen Arzt eine Zweitmeinung (second opinion) einholen will.

Risiken des Eingriffs
Bei jeder grösseren Operation besteht das Risiko von Komplikationen wie Blutungen, Infektionen, Thrombose, Embolie etc. Solche allgemeinen Risiken darf der Arzt nach Ansicht des Bundesgerichts als bekannt voraussetzen9. Bestehen aber Zweifel, ob der Patient solche Kenntnisse hat, muss der Arzt ihn aufklären10. Zusätzlich weiss man aus Erfahrung und oft auch aus Statistiken von speziellen Risiken, die bei einer oder mehreren Arten von Eingriffen bestehen und dem Patienten meist unbekannt sind. Man spricht auch von einem «spezifischen», «besonderen», «typischen» Risiko.

Es gehört zur Pflicht des Arztes, über solche Risiken aufzuklären. Der Patient muss alle Umstände seiner Behandlung erfassen und die mit ihnen verbundenen Risiken kennen, um darüber entscheiden zu können, ob er einem vom Arzt vorgeschlagenen Eingriff zustimmen will. Wird eine notwendige Risikoaufklärung unterlassen, so fehlt es an einer gültigen Zustimmung. Damit ist der Eingriff rechtswidrig und stellt tatbestandsmässig auch eine Körperverletzung im Sinn von Art. 123 StGB dar. Dies kann dazu führen, dass der Arzt schadenersatzpflichtig wird (siehe Kapitel 11, Seite 197).

Weitere Themen in diesem Kapitel

Muss der Patient über jedes – also über ein ganz geringes – Risiko aufgeklärt werden?
Therapiegerechtes Verhalten des Patienten
Wirtschaftliche Fragen
Behandlungsfehler: Müssen Ärzte über eigene Behandlungsfehler aufklären?
Muss ein Arzt den Patienten über den Behandlungsfehler eines anderen Arztes aufklären?
Wirkung von Medikamenten
Wie hat die Aufklärung zu erfolgen?
Darf der Arzt die richtige Diagnose und die Risiken eines Eingriffs verschweigen, um den Patienten zu schonen?

Patientenrecht Leseprobe (2)

Patientenrecht
von Paul Ramer, Josef Rennhard

440 S., broschiert

2., überarbeitete Auflage, Aug. 1998
Beobachter-Buchverlag
ISBN: 3-85569-174-6


INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort
1 Das Arzt-Patienten-Verhältnis
Was soll das: ein Vertrag mit dem Arzt?
Wie umfassend muss die Behandlung sein?
Muss der Arzt den Patienten persönlich behandeln?
Dürfen Ärzte medizinische Aufgaben an Hilfspersonen delegieren?
Sind rechtlich alle Krankenhäuser gleich?
Patienten haben Rechte. Haben sie auch Pflichten?
2 Recht auf Behandlung und Pflicht zur Behandlung
Muss der Arzt jeden Patienten annehmen?
Darf der Arzt oder der Patient eine laufende Behandlung abbrechen?
Muss ein Spital jeden Patienten aufnehmen?
Was gilt im Notfall?
Ist jeder Arzt zur Notfallhilfe verpflichtet?
3 Selbstbestimmungsrecht des Patienten
Was ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten?
Welche Rechte gibt das Selbstbestimmungsrecht dem Patienten?
Gibt es ein Recht, Krankenhaus und Arzt selbst zu bestimmen?
Können versicherte Patienten jedes Spital und jeden Arzt in der Schweiz frei wählen?
Versicherungsmodelle mit Beschränkung der freien Arzt- und Spitalwahl?
Dürfen Patienten die Behandlungsart selbst bestimmen oder eine Behandlung verweigern?
Wie schützt sich der Arzt, wenn ein Patient die nötige Behandlung ablehnt?
Darf der Arzt die geplante Operation ändern oder erweitern?
Müssen Patienten einer allfälligen Operationsausweitung schriftlich zustimmen?
4 Der handlungsunfähige Patient
Was bedeutet Handlungsfähigkeit?
Wann sind Minderjährige als Patienten urteilsfähig?
Haben Minderjährige ein Selbstbestimmungsrecht in bezug auf die Abgabe von Verhütungsmitteln?
Dürfen Minderjährige über den Abbruch einer Schwangerschaft selbst entscheiden?
Dürfen Minderjährige über eine Sterilisation selbst entscheiden?
Dürfen Minderjährige über eine Organspende selbst entscheiden?
Wer bezahlt die Rechnung für Minderjährige?
Wer vertritt die Rechte von urteilsunfähigen Minderjährigen?
Besteht das Arztgeheimnis auch gegenüber den Eltern?
Wer vertritt den bewusstlosen Patienten?
Welche Eingriffe darf der Arzt beim bewusstlosen Patienten vornehmen?
Wie kann der Patient seine Vertretung für den Fall der Bewusstlosigkeit selber regeln?
Wer ist Angehöriger des Patienten? Ist dies auch der Lebens- oder Konkubinatspartner?
Haben Angehörige ein Recht auf Information?
Welches Selbstbestimmungsrecht hat der bevormundete Urteilsfähige?
5 Psychisch kranker Mensch und Patientenrechte
Vom falschen Denken über psychische Krankheiten
Die fürsorgerische Freiheitsentziehung
Ist Zwangsbehandlung überhaupt zulässig?
Wie steht es mit den Patientenrechten des psychisch kranken Menschen?
Hat der psychisch kranke Mensch ein Einsichtsrecht in seine Krankengeschichte?
Der freiwillig eingetretene psychisch kranke Mensch
Der psychisch kranke Mensch in der Privatklinik
Hat ein zu Unrecht Eingewiesener Anspruch auf Schadenersatz?
6 Die Aufklärung – eine Pflicht für alle Ärzte
Wo ist das Recht auf Aufklärung gewährleistet?
Worüber muss der Arzt den Patienten aufklären?
Wie hat die Aufklärung zu erfolgen?
Darf der Arzt bestimmte Diagnosen und Risiken eines Eingriffs verschweigen?
7 Arztgeheimnis und Datenschutz
Was fällt unter das Arztgeheimnis?
Wer ist nebst dem Arzt im Medizinalbereich an eine berufliche Geheimhaltungspflicht gebunden?
Worin besteht der Geheimnisschutz?
Gilt die Geheimhaltungspflicht auch zwischen Ärzten?
Wer garantiert das Recht des Patienten auf Schutz seiner Geheimsphäre, wenn der Arzt stirbt oder die Praxis aufgibt?
Wann darf das Arztgeheimnis geoffenbart werden?
Was bedeutet das neue Datenschutzgesetz (DSG) für Patienten?
Ist auch in der medizinischen Forschung ein Berufsgeheimnis zu wahren?
8 Krankengeschichte
Was gehört zur Krankengeschichte?
Haben Ärzte und Krankenhäuser eine Dokumentationspflicht?
Dürfen Ärzte Krankengeschichten manipulieren?
Untersteht die Krankengeschichte der Datenschutzgesetzgebung?
Haben Patienten ein Einsichtsrecht in ihre Krankengeschichte?
Ergibt sich das Auskunftsrecht auch aus dem Bundesgesetz über den Datenschutz?
Besteht ein Einsichtsrecht am öffentlichen Spital?
Darf die Einsichtnahme in die Krankengeschichte «zum Schutz des Patienten» verweigert werden?
Wie erhält man Einsicht?
Was ist zu tun, wenn die Auskunft verweigert wird?
Müssen unrichtige Eintragungen hingenommen werden?
Wem gehören die Röntgenbilder?
Besteht ein Recht auf endgültige Herausgabe oder Vernichtung der Krankengeschichte?
Darf der Arzt die Krankengeschichte verkaufen?
Was geschieht mit der Krankengeschichte, wenn ein Arzt oder eine Klinik in Konkurs ist oder gegen einen Arzt ein Strafverfahren läuft?
Dürfen Angehörige die Krankengeschichte eines Verstorbenen einsehen?
Haben auch Privat- und Sozialversicherungen Auskunft zu geben?
9 Aids und Recht
Wie ist der Test durchzuführen?
Braucht es für den HIV-Test die Zustimmung des Patienten?
Darf der HIV-Test verlangt oder erzwungen werden?
Sind heimlich und anonym durchgeführte systematische Tests erlaubt?
Wie sind Patienten über positiv ausgefallene HIV-Tests zu informieren?
Dürfen Drittpersonen oder Behörden informiert werden?
Wann macht sich der HIV-Infizierte oder Aidskranke strafbar?
Dürfen HIV-Positiven und Aidskranken Versicherungsansprüche verwehrt oder geschmälert werden?
Darf dem Arbeitgeber die HIV-Positivität verschwiegen werden?
Durch Blutspende und Bluttransfusionen geschädigt — was tun?
Wie muss bei Bluttransfusionen aufgeklärt werden?
10 Patient und Spital
Worum geht es?
Patient im Spital – rechtlos und ausgeliefert?
Sind Besuche im Spital einschränkbar?
Gibt es Sonderrechte für Kinder im Spital?
Wer trägt im Spital die Verantwortung für Wertsachen im Krankenhaus?
Vorschriften für Essen, Rauchen, Trinken, Unterhaltung?
Gibt es einen Anspruch auf Seelsorge?
Wann darf der Patient nach Hause?
Dürfen Spitalpatienten für Experimente eingesetzt werden?
Welche Pflichten haben Patienten?
11 Haftpflicht von Ärzten und Krankenhäusern
Was ist ein «Kunstfehler»?
Wann haften Ärzte und Spitäler?
Kausalzusammenhang
Beweisprobleme
Welche Lösung für welchen Fall?
Führt die Verletzung der Aufklärungspflicht zu einer Haftung?
Wer ist für den Patienten verantwortlich?
Haftung für Medikamente und Medizinprodukte
12 Medizinischer Haftpflichtfall – was tun?
Behandlungsfehler – sollen sich Patienten wehren?
Im Falle eines Falles: wie vorgehen?
Darf man den Gutachtern trauen?
Was ist von der offiziellen FMH-Begutachterstelle zu halten?
Drohen es Verjährungs- und Verwirkungsfristen?
Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?
Müssen Haftpflicht- und Sozialversicherung bezahlen?
Wann stellt eine fehlerhafte Heilbehandlung gleichzeitig einen Unfall dar?
Soll bei medizinischen Zwischenfällen strafrechtlich vorgegangen werden?
Wie könnte Betroffenen in ihrer Ohnmacht geholfen werden?
13 Geburtenkontrolle und Empfängnisverhütung
Sind alle Mittel erlaubt?
Wo gibt es kompetenten Rat?
Wer bezahlt die Verhütungskosten?
Gibt es ein Recht auf Sterilisation?
Dürfen urteilsunfähige Menschen sterilisiert werden?
Dürfen sexuelle Triebtäter kastriert werden?
Ist ein trotz Sterilisation geborenes Kind rechtlich ein Schadenfall?
14 Schwangerschaftsabbruch
Recht auf Schwangerschaftsabbruch?
Was sagen die Gesetze?
Welche Ärzte haben ein Entscheidungsrecht?
Dürfen Ärzte ihre Mitwirkung verweigern?
Wie steht es um den Datenschutz?
Was sagen die Krankenkassen?
Gibt es einen Embryonen-Handel?
Wie viele Schwangerschaftsabbrüche und Verurteilungen gibt es in der Schweiz?
Gibt es Beratungsstellen?
Stehen neue Entscheidungen bevor?
15 Künstliche Befruchtung: ein Kind um jeden Preis?
Welche Grenzen zieht die Bundesverfassung?
Wann ist Fortpflanzungstechnologie grundsätzlich erlaubt?
Welche Methoden der ärztlich assistierten Fortpflanzungshilfe stehen hauptsächlich zur Diskussion?
Bestehen spezielle Aufklärungsvorschriften?
Welche Praktiken sind ausdrücklich verboten?
Was bleibt umstritten?
Haben Eltern bei der Auswahl des Samenspenders ein Mitspracherecht?
Dürfen Samenspender und Eizellenspenderinnen eine Rechnung stellen?
Muss der Samenspender mit einer Vaterschaftsklage rechnen?
Darf ein Kind eines Tages seinen «Samenspender-Vater» kennenlernen?
Entstehen durch anonyme Samen- und Eispenden nicht eine Menge «heimlicher Verwandtschaften»?
Welches ist die Mutter bei der Eizellenspende?
Haben auch Konkubinatspaare, alleinstehende Frauen und gleichgeschlechtliche Paare ein Recht auf ein <<$künstliches Kind$>>?
Ist das Recht auf künstliche Befruchtung altersmässig begrenzt?
Wer kontrolliert die weitere Entwicklung der Fortpflanzungsmedizin?
Wie orientiere ich mich über den neuesten Stand der Möglichkeiten
und Grenzen?
Dürfen Schwangere zu pränatalen Tests gezwungen werden?
Sind gentechnologische Untersuchungen und Diagnosen bei Erwachsenen erlaubt?
16 Menschenwürdiges Sterben
Haben Todkranke ein Recht auf die ganze Wahrheit?
Ist es richtig, Angehörige zu informieren?
Dürfen Patienten ein Informationsverbot erlassen?
Wo soll der Mensch sterben?
Stehen Sterbenden und ihren Angehörigen besondere Rechte zu?
Wann ist der Mensch tot?
17 Sterbehilfe: Entscheidung über Leben und Tod
Dürfen Patienten selbst über Leben und Tod entscheiden?
Passive Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe
Indirekte Sterbehilfe
Ist der Suizidversuch eines Patienten strafbar?
Darf der Wunsch von Patienten, ihnen beim Freitod zu helfen, berücksichtigt werden?
Ist organisierte Freitod-Hilfe, wie beispielsweise von Exit praktiziert, legal?
Lösen Gesetze alle Probleme rund um die Sterbehilfe?
18 Obduktion und Organentnahme
Haben Tote noch Rechte?
Was spricht für Autopsien und Organentnahmen?
Dürfen Verstorbene ohne weiteres seziert und dürfen ihre Organe ohne Anfrage transplantiert werden?
Wie lässt sich auf widerspruchsvollem Rechtsgebiet im Einzelfall Klarheit schaffen?
Kommt ein einheitliches schweizerisches Transplantations gesetz?
Dürfen tierische Organe auf den Menschen transplantiert werden?
Darf von Amtes wegen eine Obduktion angeordnet werden?
Dürfen Versicherungsgesellschaften eine Obduktion anordnen?
Kann auf eine Bestattung verzichtet und der tote Körper der medizinischen Forschung verschrieben werden?
Wer übernimmt die Kosten für Autopsie und Organentnahme?
19 Organtransplantation und Bluttransfusion – Chancen, Risiken und Rechte
Müssen Ärzte gehorchen, wenn Patienten eine Bluttransfusion ablehnen?
Organtransplantation – wo liegen die die Grenzen?
Welche rechtlichen und ethischen Grundsätze sind bei der Organentnahme an lebenden Spendern zu beachten?
Dürfen Transplantationen aus finanziellen oder sozialen Gründen verweigert werden?
Gibt es die Möglichkeit, Organe zu kaufen?
20 Der Mensch als Objekt medizinischer Forschung
Worum geht es?
Welches sind die gesetzlichen Grundlagen für Forschungsversuche?
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Versuche durchgeführt werden?
Wie sind die Versuchspersonen geschützt, und welche Rechte stehen ihnen zu?
Wie steht es mit der Haftung bei der Forschungsuntersuchung beim Menschen?
Somatische Gentherapie am Menschen
21 Rechte und Pflichten beim Zahnarzt
Haftet der Zahnarzt?
Welche Ansprüche haben Patienten bei Mängeln an Zahn- und Gebisskonstruktionen?
Haben Klagen gegen Zahnärzte überhaupt eine Chance?
Wer hat für die Folgen von Amalgam-Füllungen aufzukommen?
Zahnarztrechnungen: ein Pokerspiel?
Im Zweifel einen zweiten Zahnarzt fragen?
Honorarstreitigkeiten: Wohin soll ich mich wenden?
Wem gehören die Röntgenbilder?
Was bezahlen die Krankenkassen?
Ist Wartzimmer-Zeit Geld?
Was kosten versäumte Sitzungen?
Wem gehört die Plombe?
22 Anhang
Anmerkungen und Quellenverweise / Abkürzungsverzeichnis / Wo sind die Patientenrechte in den Kantonen geregelt? / Nützliche Adressen

Schlaue Füchse (Leseprobe)

Schlaue Füchse machen mehr aus ihrem Geld
Mit Anlagefonds und Aktien Vermögen optimal aufbauen und anlegen

von Giuseppe Botti

88 S., broschiert

3. Auflage, Sept. 2000
Beobachter-Buchverlag
ISBN: 3-85569-212-2


LESEPROBE

Vermögensaufbau mit Anlagefonds
Der vorsichtige Fuchs klärt ab, wo die Risiken liegen, wenn er über sein angestammtes Revier hinaus auf die Jagd geht. Auch der vorsichtige Anleger klärt zuerst einmal die Gefahren ab, wenn er neben dem Sparkonto andere Geldanlagen in Erwägung zieht.

Banken, Versicherungs- und Finanzgesellschaften bieten den Anlegerinnen und Anlegern vermehrt Anlagefonds an. Vieles spricht denn auch für diese Anlageform: Die Verwaltung des Wertschriftenvermögens wird einem weitgehend abgenommen, die Gebühren liegen tief und dank der Aufteilung des Fondsvermögens ist das Risiko breit gestreut. Da die meisten Banken und Versicherungen an den Fondsgesellschaften selber beteiligt sind, ist zudem die Einhaltung des Anlagefondsgesetzes garantiert.

Bei über 1300 in der Schweiz erhältlichen Anlagefonds ist die richtige Wahl jedoch nicht einfach. Bevor Sie also Ihr Erspartes in irgendeinen Anlagefonds investieren, sollten Sie die wichtigsten Mechanismen kennen und sich über die verschiedenen Angebote informieren. Nur so können Sie den Fonds wählen, der Ihren Vermögenszielen am besten entspricht.

Anlagefonds sind der beste Weg, sich ein Wertschriftenvermögen aufzubauen und dieses effizient zu vermehren.

So funktioniert ein Anlagefonds
Ein Anlagefonds ist ein «Sammeltopf» aus vielen kleinen Anlagevermögen von Sparerinnen und Sparern. Das Fondsvermögen wird von den Fondsgesellschaften im Interesse der Anleger und gemäss dem Fondszweck verwaltet und angelegt. Je nach Anlageart werden verschiedene Fonds unterschieden:

Geldmarktfonds
Geldmarktfonds beschränken sich auf kurzfristige Geldmarktanlagen.
Obligationenfonds
Hier wird das Fondsvermögen in erstklassige Obligationen und andere festverzinsliche Anlagen investiert. Obligationenfonds werden unterschieden nach Währungen und Laufzeiten.
Aktienfonds
Aktienfonds investieren den grössten Teil des Fondsvermögens in Aktien erstklassiger Gesellschaften. Die Aktienfonds werden aufgeteilt nach Ländern, Branchen oder Regionen.
Anlagezielfonds, Anlagestrategiefonds oder Portfoliofonds
Drei Begriffe für die gleiche Anlage: Das Vermögen dieser Fonds wird nach verschiedenen Kriterien aufgeteilt auf Geldmarktanlagen, Obligationen und Aktien. Je nach Zusammensetzung ist die Rendite, aber auch das Risiko unterschiedlich hoch.
Immobilienfonds
Immobilienfonds legen das Fondsvermögen in erstklassige Liegenschaften an. Es werden sowohl bestehende Liegenschaften erworben als auch Bauland gekauft und überbaut.
Bei den Anlagefonds können Sie zudem wählen zwischen Fonds mit Ausschüttung, bei denen die Erträge jährlich ausbezahlt werden, und so genannten Thesaurierungsfonds (Tranche B), welche keine Auszahlungen leisten, sondern alle Erträge sofort wieder im Fonds investieren. Die zweite Fondsart nimmt dem Anleger die Arbeit ab, die Erträge selber zu investieren, was bei kleinen Beträgen auch gar nicht sinnvoll und nicht möglich wäre.

Wie sicher sind Anlagefonds?
Anlagefonds unterstehen in der Schweiz dem strengen Anlagefondsgesetz (AFG). Die oft gestellte Frage nach der Sicherheit eines Fonds ist zwar berechtigt, richtet sich aber nicht danach, ob der Fonds in Konkurs geraten kann. Die Sicherheit des ausgewählten Anlagefonds hängt immer von der Zusammensetzung des Fondsvermögens ab. Handelt es sich um einen Obligationenfonds, liegt das Risiko sicher um einiges tiefer als bei einem Aktienfonds. Bei den Anlagestrategiefonds kommt es vor allem auf den Aktienanteil an. Je höher der Fremdwährungs- oder Aktienanteil, desto höher das Risiko – desto grösser aber auch die Chance für einen Kursgewinn oder eine hohe Rendite. Auch der Zeitfaktor spielt eine Rolle, vor allem bei Aktienfonds und Aktien: Je längerfristig Sie anlegen können, desto tiefer Ihr Kursrisiko. Je höher der Aktienanteil des gewählten Fonds, desto länger sollte also die Anlagedauer betragen.

Wie kaufe ich Anlagefonds?
Der Kauf von Anlagefonds funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Sie zahlen Ihr Geld bei einer Bank – meist Ihrer Hausbank – ein oder lassen den Kauf direkt Ihrem Konto belasten, und die Bank legt das Geld in dem von Ihnen gewünschten Anlagefonds an. Das kann ein Fonds der Hausbank selbst oder einer anderen Bank oder Fondsgesellschaft im In- und Ausland sein. Darauf erhalten Sie eine Abrechnung mit der Bestätigung, dass die gewünschten Fondsanteile für Sie gekauft und Ihrem Wertschriftendepot beigefügt worden sind.

Bei der Fondsgesellschaft kann es sich um eine juristisch selbständige Gesellschaft oder um eine der Bank nahe stehende Gesellschaft handeln, die von der eidgenössischen Bankenkommission (EBK) eine Fondsbewilligung erhalten hat. Verwaltet wird das Fondsvermögen von der Fondsleitung; das ist eine unabhängige Gesellschaft oder eine spezialisierte Tochtergesellschaft der herausgebenden Bank. Aus Sicherheitsgründen werden die Wertschriften bei einer Depotbank aufbewahrt. Diese Depotbank ist gemeinsam mit der Fondsleitung Vertragspartnerin des Anlegers. Sie bewahrt das ganz Fondsvermögen auf und muss nicht vertragskonforme Anlagen verhindern. Depotbank und Fondsleitung sind rechtlich und personell ge-trennte und voneinander unabhängige Einheiten.

Eine nicht zu unterschätzende Sicherheitsgarantie für Fondsanleger besteht darin, dass in der Schweiz das Bundesgesetz über die Anlagefonds sowie die eidgenössische Bankenkommission die Beziehungen zwischen Anlegern, Fondsleitung und Depotbank regeln.

Weitere Themen im Kapitel «Vermögensaufbau mit Anlagefonds»:

• Wie werden Anlagefonds besteuert?
• Geheimnisvolle Gebührenberechnung
• Wer vermittelt Fonds?
• Fondssparpläne – Wertpapierkauf auf Raten
• Worauf muss ich bei Fondssparplänen achten?
• Wie haben die Fonds bisher rentiert?
• Auf die Zusammensetzung kommt es an

Buch “Gut vorgesorgt” – Leseprobe

Gut vorgesorgt
Alles Wichtige über AHV, Pensionskasse und 3. Säule

von Alois Alt-Marín, Walter Ilg, Ueli Kieser, Jürg Senn

248 S., broschiert

1. Auflage, Mai 2000
Beobachter-Buchverlag
ISBN: 3-895569-198-3

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LESEPROBE

AHV, Pensionskasse und Selbstvorsorge:
3 Säulen für die Vorsorge

Sozialversicherungen sind kompliziert und kaum jemand überblickt sie ganz – auch Expertinnen und Experten nicht. Dieser Beobachter-Ratgeber will Ihnen die wichtigsten Punkte des 3-Säulen-Konzepts näher bringen. Sie werden hauptsächlich erfahren, wie Sie für das «Risiko Alter» abgedeckt sind, was Sie für die Versicherungen bezahlen müssen und was Sie selbst im Rahmen der drei Säulen zu Ihrem Versicherungsschutz beitragen können.

Das Vorsorgedach hängt schief
Für zu viele Personen stehen die drei Säulen bloss auf dem Papier. In allen dreien bestehen Lücken und die drei Säulen spielen auch nicht reibungslos zusammen. Bei allzu vielen Menschen hängt das Vorsorgedach deshalb sehr schief oder ruht bloss auf einer einzigen Säule. Handlungsbedarf ist gegeben!

Das 3-Säulen-Konzept kann nur funktionieren, wenn jede Frau und jeder Mann in allen Säulen abgedeckt ist. Das ist aber bei weitem nicht Realität! Wer in jungen Jahren die Erwerbstätigkeit eingestellt hat, weil Kinder zu betreuen waren, und dann nur noch in einem kleinen Teilzeitpensum erwerbstätig war, wird aller Voraussicht nach nur über den Schutz der 1. Säule – der AHV – verfügen. Mit einem kleinen Lohn wird man in die 2. Säule gar nicht erst aufgenommen. Und die 3. Säule wächst nur, wenn eingezahlt wird, was bei einem tiefen Einkommen meist nicht möglich ist.

Nicht jeder Mann – und schon gar nicht jede Frau! – kann sich also auf drei Säulen stützen. Im Folgenden eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Lücken und Schwierigkeiten der einzelnen Säulen; Auskunft zu vielen weiteren Detailfragen finden Sie im jeweiligen Kapitel des Ratgebers.

Schwierigkeiten und Lücken bei der AHV
Die Rentenhöhe hängt ab von Beitragsdauer und Beitragshöhe. Wer beispielsweise wegen Auslandaufenthalten Lücken in der Beitragsdauer aufweist, muss mit oft sehr empfindlichen Leistungseinbussen rechnen. Die Hauptschwierigkeit der AHV liegt aber in der geringen Höhe der Leistungen. Die maximale AHV-Altersrente beträgt gegenwärtig 2010 Franken für eine Einzelperson. Zu wenig zum Leben!

Schwierigkeiten und Lücken der beruflichen Vorsorge
Erfasst sind nur Unselbständigerwerbende mit einem Mindesteinkommen von 24 120 Franken. Teilzeiterwerbstätige fallen oft nicht unter das Obligatorium. Wer zudem bloss obligatorisch versichert ist und nicht besonders viel verdient, erhält im Alter eine geringe Altersrente. Über einen überobligatorischen Schutz verfügen bei weitem nicht alle Erwerbstätigen. Keinerlei Schutz der 2. Säule haben also etwa Hausfrauen, Personen mit tiefem Einkommen und Selbständigerwerbende.

Schwierigkeiten und Lücken der 3. Säule
In der gebundenen Säule 3a kann sich nur absichern, wer erwerbstätig ist. Hausfrauen und Hausmänner haben keinen Zugang zu diesem steuerbefreiten Teil der 3. Säule! Leistungen aus der 3. Säule erhält zudem nur, wer vorher Möglichkeiten zum Sparen hatte und Sparwillen bewies: Wer ein niedriges Einkommen erzielt, wird oft keine Einzahlungen in die 3. Säule leisten können.

Grundzüge des 3-Säulen-Konzepts
Die wichtigsten Elemente der Vorsorge mit den drei Säulen lassen sich anhand von sieben Gegensatzpaaren anschaulich zeigen.

Gegensatz 1: obligatorisch – freiwillig
Die AHV ist eine obligatorische Versicherung: Wenn Sie in der Schweiz arbeiten oder hier Wohnsitz haben, sind Sie ihr unterstellt. Für Unselbständigerwerbende ist je nach Einkommen auch die berufliche Vorsorge obligatorisch: Mit einem Lohn zwischen 24 120 und 72 360 Franken gehören Sie zwingend einer Pensionskasse an. Für tiefere oder höhere Einkommen besteht hingegen keine obligatorische Versicherung. In der 3. Säule gibt es gar kein Obligatorium; hier beruht der Anschluss immer auf Ihrem eigenen und freiwilligen Entscheid.

Nicht obligatorisch ist die AHV für Auslandschweizer; sie können sich aber freiwillig der 1. Säule anschliessen. Nach Gesetz ebenfalls freiwillig ist bei der Pensionskasse eine überobligatorische Abdeckung. Bietet die Pensionskasse aber überobligatorische Leistungen an, gelten diese in der Regel für alle Angestellten des Betriebs.

Ist die Versicherung obligatorisch, sind Sie ihr in der Regel ohne weiteres angeschlossen. Bei freiwilligen Versicherungen ist hingegen ein Beitritt nötig, der von Ihrem eigenen Entschluss abhängt. Dort wo der Beitritt freiwillig ist, kann aber auch die Versicherung Vorbehalte anbringen, wenn Sie krank sind, oder sie kann Ihren Beitritt überhaupt ablehnen.

Gegensatz 2: erwerbstätig – nicht erwerbstätig
Das 3-Säulen-Konzept reisst einen tiefen Graben auf zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten dabei etwa Hausfrauen und -männer. Wer ohne Entschädigung Haushaltarbeit verrichtet, ist nur gerade in der 1. Säule gedeckt. Die Frage der Erwerbstätigkeit bedeutet also Sein oder Nichtsein unter dem Vorsorgedach.

Am stärksten hat die AHV seit 1997 die Aufteilung zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen aufgegeben. Sie erfasst beide Kategorien von Personen. Aber ohne Folgen bleibt es natürlich auch bei der AHV nicht, wenn Sie keine Erwerbstätigkeit ausüben. Wer ein tiefes oder überhaupt kein Einkommen erzielt, bezahlt auch niedrige Beiträge, was zu tiefen Renten führt – es sei denn, der Ehepartner oder die Partnerin verdiene gut.

Gänzlich auf den Einbezug der Nichterwerbstätigen verzichten die 2. Säule und die Säule 3a. Wer kein Einkommen erzielt, hat hier nichts zu suchen. Gegenwärtig sind politische Bestrebungen im Gang, die Säule 3a auch für Nichterwerbstätige zu öffnen. Dies würde ein Stück weit dazu beitragen, das 3-Säulen-Konzept für alle effektiv zu machen.

Gegensatz 3: teilzeiterwerbstätig – voll erwerbstätig
Weil die 2. Säule nur Erwerbstätige ab einem bestimmten Mindesteinkommen (24 120 Franken pro Jahr) erfasst, fallen viele Teilzeiterwerbstätige aus der beruflichen Vorsorge heraus. Dass tiefe Einkommen in der 2. Säule nicht berücksichtigt sind, wird damit begründet, dass diese Einkommen ja bereits durch die AHV-Rente abgedeckt seien. Eine Begründung, die nicht überzeugt! Denn wer über einen tiefen Lohn verfügt, wird in der Regel auch nur eine kleine AHV-Rente erhalten. Deshalb hätten gerade Menschen mit tiefem Einkommen den Schutz über eine 2. Säule nötig.

Gegensatz 4: gesund – behindert
Das 3-Säulen-Prinzip kann das Gütesiegel erst erhalten, wenn es auch für Behinderte Lösungen bereit stellt. Dies ist über weite Strecken so geregelt: Wer wegen Behinderung eine Rente der IV erhält, wird im Alter eine mindestens gleich hohe Altersrente der AHV beziehen können. Bei der Pensionskasse wird die Invalidenrente bis zum Tod ausgerichtet und übernimmt so teilweise die Funktion der Altersrente. Wenn eine behinderte Person allerdings nicht schon vor dem Eintritt der Behinderung über den Schutz einer 3. Säule verfügt, kann sie einen solchen nachträglich kaum mehr aufbauen.

Gegensatz 5: Frau – Mann
Natürlich müssten Frauen und Männer längst gleichberechtigt sein. Die Bundesverfassung sieht dies seit einigen Jahren ausdrücklich vor. Dass die Realität eine andere ist, ist allgemein bekannt. Nach wie vor erhalten Frauen in vielen Stellen einen tieferen Lohn oder werden in anderer Weise Männern gegenüber benachteiligt.

Im 3-Säulen-Konzept sind Frauen und Männer in sehr weiten Bereichen gleichgestellt. Rechtlich gesehen fällt einzig der Unterschied im Pensionierungszeitpunkt ins Gewicht. Ob es richtig ist, für Frauen und Männer dasselbe Pensionierungsalter vorzusehen, ist eine politische Frage, über die nach wie vor heftig gestritten wird. Faktisch sind aber die Frauen punkto Altersvorsorge schlechter gestellt, weil sie überdurchschnittlich häufig keine Erwerbstätigkeit ausüben, in Teilzeitstellen arbeiten oder weniger verdienen als Männer.

Gegensatz 6: Schweiz – Ausland
Die Anknüpfung an die Schweiz hat im 3-Säulen-Konzept eine grosse Bedeutung. So ist etwa bei der AHV nur obligatorisch versichert, wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet. Gewisse Renten werden nicht ins Ausland ausbezahlt. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können – in einem engen Rahmen – Lücken in ihren AHV-Beiträgen nachträglich auffüllen, was für Ausländerinnen und Ausländer nicht möglich ist. Mit vielen Ländern bestehen aber staatsvertragliche Regelungen, welche die Unterschiede zwischen Schweizern und Ausländern aufheben.

Gegensatz 7: Umlageverfahren – Kapitaldeckungsverfahren
Bei diesen Begriffen geht darum, wie die Leistungen finanziert werden. Sollen sie durch die laufend eingehenden Beiträge gedeckt werden? Oder soll jede versicherte Person die ihr später zustehenden Leistungen selbst vorfinanzieren?

Beim Umlageverfahren werden die Renten eines laufenden Jahres mit den im selben Jahr eingehenden Beiträgen finanziert. Nach diesem System funktioniert die AHV. Was sie im Jahr 2000 ausgibt, nimmt sie im Jahr 2000 durch Beiträge ein. Deshalb verfügt sie über ein Deckungskapital, das lediglich eine Jahresausgabe ausmacht (AHV-Fonds). Sinkt die Zahl der Erwerbstätigen, gehen weniger Beiträge ein. Steigt zusätzlich die Lebenserwartung, weil immer mehr Rentnerinnen und Rentner zu versorgen sind, bringt dies die AHV in ernste Schwierigkeiten. Dann ist eine rasche Neuordnung der Finanzierung zwingend nötig.

Nach dem Kapitaldeckungsverfahren funktioniert die 2. Säule, die berufliche Vorsorge. Hier sparen die Versicherten mit ihren Beiträgen individuelles Kapital an, das im Rentenfall ausbezahlt wird. Das Deckungskapital gibt die Sicherheit, dass die Versicherung die Renten beim Eintritt des Anspruchs tatsächlich zahlen kann. Der Nachteil liegt darin, dass der Wert des angesparten Kapitals in grossem Mass von der Wirtschaftsentwicklung abhängt, dass das Inflationsrisiko nicht berücksichtigt werden kann und dass die Verwaltung ziemlich teuer ist.

Buch “Gut vorgesorgt” – Inhaltsverzeichnis

Gut vorgesorgt
Alles Wichtige über AHV, Pensionskasse und 3. Säule

von Alois Alt-Marín, Walter Ilg, Ueli Kieser, Jürg Senn

248 S., broschiert

1. Auflage, Mai 2000
Beobachter-Buchverlag
ISBN: 3-895569-198-3


INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

Drei Säulen für die Vorsorge

Gut geplant: das 3-Säulen-Konzept
Um wie viel Milliarden Franken geht es?
Das Vorsorgedach hängt schief
Grundzüge des 3-Säulen-Konzepts
Die 1. Säule
Die 2. Säule
Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung
Die 3. Säule
AHV – die 1. Säule

Wer ist überhaupt versichert?
Erste Voraussetzung: mindestens ein Beitragsjahr
Ich wohne in der Schweiz, also bin ich versichert
Ich arbeite in der Schweiz, also bin ich versichert
Arbeit im Ausland – was gilt bei der AHV?
Freiwillige AHV für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Internationale Regelungen in den Staatsverträgen
Die AHV-Ausgleichskassen
Die Beiträge oder: Wer zahlt wie viel?
Ab welchem Alter zahle ich AHV-Beiträge?
Wie hoch sind die Beiträge?
Die Beiträge der Unselbständigerwerbenden
Die Beiträge der Selbständigerwerbenden
Die Beiträge der Nichterwerbstätigen
Zahlen Arbeitslose AHV-Beiträge?
Wenn die Beiträge nicht bezahlt werden
Verjährung und Beitragslücken
Kontrolle über die eigenen Beiträge: das individuelle Konto
Hilflosenentschädigung und Hilfsmittel – weniger bekannte Leistungen der AHV
Hilflosenentschädigungen
Hilfsmittel
Altersrenten – die wichtigste Leistung der AHV
Wann erhalte ich die AHV-Rente?
Wie hoch ist die Altersrente?
Wie berechne ich meine Beitragsdauer?
Wie hoch sind die geleisteten Beiträge?
Muster-Rentenberechung für Unverheiratete
Noch komplizierter: die Altersrente für Ehepaare
Nach der Scheidung
Alles wird teurer – steigt die Rente mit?
Werden Renten ins Ausland ausgezahlt?
Witwen-, Witwer- und Waisenrenten
Wie hoch sind Witwen-, Witwer- und Waisenrenten?
Das flexible Rentenalter
Die Ausgleichskasse will Geld zurück!
Ergänzungsleistungen – Verstärkung für die 1. Säule

Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Die Voraussetzungen für den EL-Anspruch
Ergänzungsleistungen sind keine Almosen
Wie werden die Ergänzungsleistungen berechnet?
Das Mass der EL: Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf
Was gehört zu den anrechenbaren Einnahmen?
Welche Ausgaben werden anerkannt?
Die Meldepflicht der EL-Berechtigten
Fehler in der EL-Berechnung?
Wie beantrage ich Ergänzungsleistungen?
Wann können EL zurückgefordert werden?
Das Ganze im Überblick – ein Berechnungsbeispiel
Berufliche Vorsorge – die 2. Säule

Das BVG und die Pensionskassen
Obligatorische und überoligatorische Leistungen
Verschiedene Arten von Pensionskassen
Die Rechtsbeziehungen zur Pensionskasse
Wer kontrolliert die Pensionskassen?
Das Recht auf umfassende Information
Sicherheitsfonds und Auffangeinrichtung
Wer ist in der 2. Säule versichert?
Das Obligatorium gilt nur für Arbeitnehmende
Was gilt bei mehreren Arbeitsstellen?
Was gilt bei Temporärarbeit und unbezahltem Urlaub?
Obligatorische und freiwillige Versicherung für Selbständigerwerbende
Der Versicherungsausweis: Auskunft über alle Leistungen
Die Altersleistungen der 2. Säule
Grundlage der Leistungen: der versicherte Lohn
Kann die Pensionskasse Vorbehalte anbringen?
Wie hoch ist die Altersrente?
Kann ich den Vorsorgeschutz durch Einkauf verbessern?
Werden die Renten der Teuerung angepasst?
Rente oder Kapitalzahlung
Extragutschrift für ältere Versicherte
Der Wunsch nach vorzeitiger Pensionierung
Kann ich mir eine vorzeitige Pensionierung leisten?
Freizügigkeitsleistungen – der Vorsorgeschutz bleibt erhalten
Wie wird die Freizügigkeitsleistung berechnet?
Was geschieht mit der Freizügigkeitsleistung?
Teilung der Pensionskassenguthaben bei Scheidung
Wohneigentum mit Pensionskassengeld
Hinterlassenenrenten oder: Was ist mit meiner Familie?
Wie hoch sind die Hinterlassenenrenten?
Was gilt für Konkubinatspaare?
Und wenn ich als Single lebe?
Achtung Verjährung
Die Beiträge oder: Was kostet die 2. Säule?
Wie werden die Gelder angelegt?
Das BVG ist revisionsbedürftig
Private Vorsorge – die 3. Säule

Die drei Säulen im Vergleich
Wer kann die Säule 3a wie nutzen?
Steuerabzug – der Hauptvorteil der Säule 3a
Wie kann ich in der Säule 3a vorsorgen?
Wann darf ich das 3a-Sparschwein schlachten?
Begünstigtenordnung oder: Wer erhält das Geld im Todesfall?
Einige konkrete Produkte der Säule 3a
Worauf muss ich bei Bankenlösungen achten?
Worauf muss ich bei Versicherungslösungen achten?
Die Invalidenleistungen der drei Säulen

1. Säule – die Invalidenversicherung (IV)
Wer hat Anspruch auf eine Invalidenrente?
Zentraler Begriff: Invalidität
Die Höhe der Rente hängt vom Invaliditätsgrad ab
Wie hoch sind die Renten der IV?
Wenn die Verhältnisse ändern: Revision der IV-Rente
Was geschieht mit der Invalidenrente im Alter?
Die Invalidenleistungen in der 2. Säule
Welche Pensionskasse ist zuständig für Invalidenleistungen?
Wie wird Invalidität definiert?
Die Pensionskasse ist an den Entscheid der IV gebunden
Wie hoch ist die Invalidenrente der Pensionskasse?
Und wenn sich die Gesundheit verschlechtert?
Prämienbefreiung – die Altersvorsorge wird weitergeführt
Ab wann erhalte ich die Invalidenrente der Pensionskasse?
Was geschieht mit der Invalidenrente im Alter?
Die Invalidität in der 3. Säule
Zentraler Begriff: Erwerbsunfähigkeit
Die Rentenhöhe hängt vom Erwerbsunfähigkeitsgrad ab
Beginn und Ende der Rentenzahlungen
Ausschluss von Leistungen
Zusammenfassung oder: Wie gut spielen die drei Säulen für Invalide zusammen?
Wie gehe ich bei Invalidität am besten vor?
Koordination – das Zusammenspiel der drei Säulen

Wenn verschiedene Renten zusammentreffen
Welche Versicherung zahlt wann?
Überentschädigung – ein dornenvolles Gebiet
Wie hoch liegt die Überentschädigungsgrenze?
Welche Leistungen darf die Pensionskasse bei der Überentschädigungsberechnung anrechnen?
Fünf Beispiele zur Verdeutlichung
Probleme mit der Versicherung – der Rechtsweg

Der Rechtsweg in der 1. Säule
Nicht einverstanden mit der Verfügung der Ausgleichskasse
Der Rechtsweg in der 2. Säule
Wie wehre ich mich gegen einen Entscheid der Pensionskasse?
Der Rechtsweg in der 3. Säule
Steuerliche Aspekte der drei Säulen

Keine Steuern auf den Beiträgen
Steuern sparen mit Einkauf in 2. Säule
Einzahlungen in die Säule 3a
Leistungen müssen versteuert werden
Besteuerung von Renten
Kapitalzahlungen aus den drei Säulen
Wohneigentumsförderung und Steuern
Steuerersparnis unter dem Strich – ein Beispiel
Anhang

Weiterführende Adressen
Tabellen
Register