1. Tod durch Arzt bestätigen lassen
Nachdem jemand gestorben ist, muss der Tod durch einen Arzt bestätigt werden:
– Stirbt die Person zu Hause, benachrichtigen Sie den behandelnden Arzt (z.B. Hausarzt, Vertrauensarzt der Familie), die den Totenschein ausstellt.
– Bei einem Todesfall im Spital sollten Sie wenn möglich das Familienbüchlein und die Niederlassungsbewilligung mitbringen. Der Totenschein wird im Spital ausgestellt.
– Ganz unvorbereitet trifft einen der Unfalltod oder der Suizid eines Angehörigen. In einem solchen Fall müssen Sie die Polizei beiziehen.
2. Nächste Angehörige benachrichtigen
Sich von einem geliebten Menschen endgültig verabschieden zu müssen, ist eine der schmerzlichsten Situationen, mit denen wir im Leben konfrontiert werden. Zu den schwersten Dingen, die mit dem Tod verbunden sind, gehört es, anderen die traurige Nachricht zu überbringen. Verwandte, Freunde, Geschäftskollegen und -partner sowie Nachbarn zu informieren, fällt den Betroffenen in der Regel sehr schwer. Sie sollten keine Scheu haben, ihre Gefühle zuzulassen und zu zeigen. Stellen Sie ein Liste aller zu benachrichtigenden Personen auf. Wenn es Ihnen schwer fällt, andere zu benachrichtigen, sollten Sie Verwandte oder Freunde bitten, Ihnen dabei zu helfen.
Wie schwer es auch ist, Todesnachrichten zu überbringen, es ist auch nicht einfach, sie zu erhalten. Je nachdem, wie sich der Tod ereignet hat, welches Verhältnis die Benachrichtigten zu dem Verstorbenen hatten und wo sie wohnen, ist es vielleicht besser, die Nachricht persönlich statt telefonisch, per email oder Brief zu überbringen. Sofern der Verstorbene nicht lange krank war, ist der Tod meist ein Schock. Die meisten werden die Nachricht nicht gleich bewältigen können.
Als Überbringer sollten Sie folgendes mitteilen:
– wann und wie die Person gestorben ist
– wann, wo und in welchem Rahmen die Totenwache, Trauer- und Beisetzungsfeier stattfinden wird (falls schon bekannt)
3. Bestattungsart & -ort festlegen und organisieren
Für die Bestattung setzen Sie sich mit dem von Ihnen gewählten Bestattungsort in Verbindung. Beachten Sie bei der Ortswahl, dass Sie als Hinterbliebene eine Beziehung zum Bestattungsort haben. Allenfalls ist es auch sinnvoll diesbezügliche Wünsche des Verstorbenen zu berücksichtigen.
Soll die verstorbene Person nicht dort bestattet werden, wo sie zuletzt gewohnt hat, brauchen Sie von der Gemeinde, wo das Grab errichtet werden soll, eine Bewilligung. Die Trauerfeier können Sie an einem Ort Ihrer Wahl durchführen.
Die Form der Bestattung können Sie zusammen mit den Angehörigen frei wählen – beachten Sie jedoch allfällige Wünsche des Verstorbenen (siehe Sterbeverfügung) und regionale sowie konfessionelle Gepflogenheiten.
Folgende Bestattungsarten werden in der Schweiz hauptsächlich gewünscht:
a) Erdbestattung
Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg in die Erde gelegt – und dies gemäss der Gesetzgebung nur auf Friedhöfen. Jeder Einwohner hat ungeachtet seiner religiösen Bekenntnisse einen Rechtsanspruch, auf einem öffentlichen Friedhof beerdigt zu werden. Die Kosten für das Grab sind je nach Art des Grabes und je nach Gemeinde unterschiedlich hoch.
b) Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Kremationsofen im Sarg verbrannt und die Asche später in einer Urne beigesetzt. Die Urnenbeisetzung erfolgt meist in einem Friedhof.
c) Bestattung ausserhalb eines Friedhofes
Wer die Asche eines/einer Verstorbenen ausserhalb eines Friedhofes begraben möchte, kann sie zum Beispiel in einem Wald ausstreuen. Zulässig ist es auch, eine Urne, respektive die Asche, auf einem Privatgrundstück zu bestatten. Sie können die Urne auch im Haus aufbewahren.
d) Bestattung im Gemeinschaftsgrab (anonyme Bestattung)
Die Bestattung im Gemeinschaftsgrab (anonyme Bestattung) ist in der Regel nur nach einer Kremation möglich. Sie ist dann sinnvoll, wenn die verstorbene Person keine nahen Angehörigen mehr hatte oder wenn sie diese Bestattungsform ausdrücklich gewünscht hat.
Vorbereitung der Bestattung
Vor der Bestattung wird der Leichnam für die Abdankung vorbereitet (Totenwaschung, Totenkleid etc.). Mehr Informationen erhalten Sie bei einem Bestattungsinstitut oder Ihrem Seelsorger.
4. Zivilstands- / Bestattungsamt kontaktieren
Einen Todesfall müssen Sie dem Zivilstandsamt des Sterbeortes melden. Die Meldung muss in der Regel innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesfall erfolgen. Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
– Personalausweis und / oder Niederlassungsbewilligung
– Familienbüchlein (für Verheiratete)
– Totenschein des Arztes oder Spitals
– Pass für Ausländer/-Innen
Kurze Zeit nach dem Todesfall wird sich der zuständige Inventurbeamte bei Ihnen melden. Er ist für die korrekte Teilung des Nachlasses verantwortlich.
5. Arbeitgeber und Vereine informieren
Falls die verstorbene Person noch in einem aktiven Arbeitsanstellungsverhältnis war, müssen Sie den Arbeitgeber umgehend informieren, da dieser unter Umständen auch eine Todesanzeige publizieren möchte. Zudem wollen ehemalige Arbeitskollegen auch vom Verstorbenen Abschied nehmen.
Die Verständigung sollte durch Telefon oder Expressbrief erfolgen mit der Angabe, ob der Tod durch Krankheit oder Unfall eingetreten ist. Bei einem Unfalltod muss der Arbeitgeber die gesetzliche Unfallversicherung verständigen. In der Regel benachrichtigt der Arbeitgeber die berufliche Vorsorgeeinrichtung.
Denken Sie auch daran, eventuelle Vereine, in denen die verstorbene Person Mitglied war, zu orientieren.
6. Bestattung und Abdankung vorbereiten
Die Abdankung gibt Ihnen Gelegenheit, vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Die Abdankung ist aber auch eine Verbindung mit dem Leben, eine Verbindung unter den “Überlebenden”. Im Normalfall sollten Freundinnen, Freunde, Nachbarn, Arbeits- und Schulkollegen, Vereinsmitglieder und Bekannte die Gelegenheit haben, durch Ihre persönliche Anwesenheit an der Trauerfeier Abschied nehmen und den Angehörigen ihre Anteilnahme ausdrücken zu können. Dies ist auch im Hinblick auf die spätere Trauerbewältigung der Hinterbliebenen sehr wichtig.
Folgende Abdankungen werden in der Schweiz hauptsächlich unterschieden:
a) kirchliche Trauerfeier
Die kirchliche Trauerfeier ist in der Schweiz die übliche Form der Abdankung. Je nach Konfession spricht ein Priester. Gewöhnlich werden ein Lebenslauf der verstobenen Person verlesen und vom Seelsorger Worte aus der Bibel vorgetragen (Trauerreden). Besinnliche Musik umrahmt den Anlass. Scheuen Sie sich auf keinen Fall, mit dem Priester über Ihre Wünsche zu sprechen und nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, um die Trauerfeier zu gestalten.
b) weltliche Abdankung
Immer mehr Menschen (v.a. Leute ohne Konfessionszugehörigkeit) wünschen weltliche Abdankungen – eine Trauerfeier ohne Kirchenvertreter/-Innen. Diese kann in jedem Raum stattfinden. Auch an einer nicht-kirchlichen Trauerfeier wird meistens mit musikalischer Umrahmung ein Lebenslauf vorgelesen.
c) Trauerfeiern anderer Glaubensrichtungen
Angehörige des jüdischen, muslimischen, hinduistischen oder eines anderen Glaubens werden keine Trauerfeier in einem Raum mit christlichen Symbolen wünschen. Die betreffenden Religionsgemeinschaften wissen, ob eine Trauerfeier und wo eine Trauerfeier durchgeführt werden kann. Es ist in jedem Fall möglich, die verstobene Person auf dem Friedhof der Wohngemeinde zu bestatten – die Friedhöfe sind nicht den Angehörigen der christlichen Kirche vorbehalten.
7. Todesanzeige / Leidzirkulare erstellen
Todesanzeigen in Tageszeitungen und / oder Leidzirkulare informieren eine breitere Öffentlichkeit über das Ableben eines Verstorbenen.
a) Wo aufgeben?
– Leidzirkulare: lokale Druckereibetriebe, Bestattungsinstitute
– Todesanzeige in Tageszeitungen: Anzeigenabteilungen der Tageszeitungen
b) Muster
Bei der Formulierung von Todesanzeigen werden normalerweise folgende inhaltliche Angaben berücksichtigt:
– Name und evtl. Photo der verstorbenen Person
– Geburts- und Sterbedatum
– Wohnort, ev. Sterbeort (Spital, Ausland etc.)
– ev. Hinweis auf Todesursache
– besinnlicher Text (Gedicht, Bibelzitat etc.)
– Angehörige und Trauerfamilie
– wann, wo und in welchem Rahmen die Beisetzung und/oder Trauerfeier stattfindet
– anstelle von Blumen- und Kranzspenden ev. alternative Wünsche für Geldspenden an gemeinnützige Organisationen
Wir haben für Sie einige Mustervorlagen für Todesanzeigen vorbereitet.
c) Kosten
– Leidzirkulare: je nach Auflage und Wünschen sind zwischen 0.40 bis 4 Franken pro Karte zu veranschlagen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei lokalen Druckereibetrieben oder Bestattungsinstituten.
– Todesanzeige in Tageszeitungen: Je nach Grösse und Zeitungen müssen Sie mit 750 bis 1500 Franken rechnen. Anfragen richten Sie direkt an Anzeigenabteilungen der Tageszeitungen oder benutzen Sie unseren Kostenkalkulator.
8. Leidmahl organisieren
Falls nach dem Trauergottesdienst zu einem Imbiss eingeladen wird, müssen Sie in einem Restaurant Lokalitäten reservieren.
9. Testamente beiziehen
Vielfach haben Verstorbene spezielle Wünsche und Anordnungen bezüglich Ihrer Beisetzung, einer allfälligen Organspende und der Todesanzeige geäussert oder schriftlich festgehalten. Diese werden meist in einer Sterbeverfügung und / oder im Testament festgehalten. Es ist ratsam frühzeitig diese Informationen und Dokumente beizuziehen.
Weiterführende Literatur
Was tun, wenn jemand stirbt? – Ratgeber der Stiftung für Konsumentenschutz
Der Tod. Alles über Leben und Sterben. von Constance Jones