13.5.05 – Ältester Mensch der Erde in China gestorben

Die Chinesin Li Cairong, die als weltweit ältester noch lebender Mensch galt, ist im Alter von 120 Jahren gestorben. Sie starb am Montag im Dorf Yinkeng nahe der Stadt Nanhai in der südchinesischen Provinz Guangdong, wie zwei lokale Zeitungen heute berichteten.

Ihr hohes Alter hatte die Frau auf ihre ruhige Natur, auf die guten Lebensumstände und lebenslange körperliche Betätigung zurückgeführt. Der Altersrekord soll erst im Februar vom Guinness-Buch anerkannt worden sein.

10.5.05 – Basler Bankier Alfred E. Sarasin gestorben

Der Basler Bankier Alfred E. Sarasin ist am Sonntag im Alter von 83 Jahren in Basel gestorben. Sarasin war zwischen 1965 und 1986 Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung und bis zu seinem Tod deren Ehrenpräsident. Der Sprecher der Bank Sarasin in Basel bestätigte am Montag den Tod Sarasins. Der 1922 geborene Alfred E. Sarasin wurde 1950 Teilhaber der Bank Sarasin & Cie. Er führte die Bank während Jahren als Seniorchef und wurde 1996 zum Ehrenpräsidenten ernannt.

National bekannt wurde Sarasin 1965 mit der Übernahme des Präsidiums der Bankiervereinigung. Während seiner 21-jährigen Präsidialzeit sei das Bankenwesen einem ungestümen Wandel ausgesetzt gewesen, sagte er 1986 in seinem Rückblick. Sarasin war zudem als Verwaltungsrat in verschiedenen Unternehmen tätig, darunter in der Motor-Columbus AG, der Hero Conserven AG, der SBB und der Pirelli. Von 1962 bis 1967 gehörte er als Vertreter der Liberalen dem Basler Grossen Rat an. In Basel engagierte er sich in gemeinnützigen und kulturellen Institutionen und war auch Mitglied des Fasnachts-Comités.

10.5.05 – Otto Steiger 95-jährig gestorben – «Stimme der Nation»

Der Schriftsteller Otto Steiger ist tot. Der frühere Radio-Nachrichtensprecher, dessen 20 Bücher in 17 Sprachen übersetzt wurden, starb am Dienstag in Zürich in seinem 96. Altersjahr, wie sein Verleger Heinz Scheidegger gegenüber der sda bestätigte.

Otto Steiger wurde am 4. August 1909 in Uetendorf bei Thun geboren und wuchs in Bern auf. Sein Grossvater war der Dichter Georg Steiger.

Steiger machte in Paris die Matura, studierte dort Romanistik und arbeitete aus Geldmangel unter anderem als Giesser und Reiseführer. Nach seiner Rückkehr in die Schweiz wurde er 1936 Redaktor und Nachrichtensprecher bei der Schweizerischen Depeschenagentur.

«Die Stimme der Nation»

Ab Kriegsbeginn bis 1943 war Otto Steiger die offizielle «Stimme der Nation», die bei einem allfälligen Einmarsch die Echtheit der Radionachrichten garantieren sollte. Danach gründete und leitete er eine private Handelsschule (bis 1954), anschliessend ein Handelsunternehmen.

Sein literarisches Début gab er 1942 mit der Ehegeschichte «Sie tun als ob sie lebten», 1949 folgte «Und endet doch alles mit Frieden».

«Der rote Steiger»

Sein dritter Roman «Porträt eines angesehenen Mannes» wurde von Kritikern als Propaganda für den Kommunismus abgestempelt. Das Buch wurde tatsächlich ohne Steigers Zutun auf russisch übersetzt und innert kurzem 300’000mal verkauft.

Nachdem er unvorsichtigerweise einer Einladung des russischen Schriftstellervereins gefolgt war, diffamierte und ignorierte die Presse den «roten Steiger». Seine gesellschaftskritischen Bücher, viele davon Krimis, erschienen nur noch in Kleinverlagen. Er war gleichsam «Spurlos vorhanden», wie eines seiner Werke hiess.

Also versuchte er es mit Dramen und Jugendbüchern. In beiden Sparten erhielt er Preise. Von da an ging es wieder aufwärts. Bücher wie «Die Unreifeprüfung», «Der Doppelgänger», «Schott», «Schachmatt» und zuletzt die Geschichtensammlung «Das Wunder von Schondorf» (2001) wurden zum Teil bis heute immer wieder neu aufgelegt.

9.5.05 – Gianpietro Zappa ist tot

Der frühere Fussball-Internationale und langjährige Lugano- und FCZ-Professional erlag im Alter von 49 Jahren in einer Lausanner Klinik seinem Krebsleiden.
 
Die Schweizer Fussball-Szene hat einen grossen Sympathieträger verloren: Der frühere Internationale Gianpietro Zappa ist im Alter von 49 Jahren an Krebs gestorben. Im vergangenen Herbst wurde Zappa nach einem medizinischen Routinecheck erstmals mit der Diagnose konfrontiert. Trotz mehreren Operationen und Chemotherapien verschlechterte sich sein Zustand wöchentlich. Am Sonntagabend verschied der schwer kranke Luganese in einer Lausanner Klinik.

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9.5.05 – SVP-Nationalrat Christian Speck gestorben

Der Aargauer SVP-Nationalrat Christian Speck ist tot. Der 68-Jährige starb am Auffahrtstag um 14.00 Uhr völlig überraschend in einer Klinik in Aarau, wie Hans Ulrich Mathys, Nationalrat und Präsident der SVP Aargau, auf Anfrage zu einem Bericht von Radio DRS bestätigte.

Speck habe sich vor einer Woche für eine normale Kontrolle in die Klinik begeben, vorher habe er einen völlig gesunden Eindruck gemacht. «Ich bin sehr betroffen über seinen Tod. Er hat mich als mein Götti in Bern eingeführt», sagte Mathys. Der Nationalrat verliere eine markante Persönlichkeit und einen Energiefachmann, so sei Speck ein Stromkenner erster Güte gewesen. Er hinterlasse auch dort eine grosse Lücke.

Speck war seit 1995 Mitglied des Nationalrats. Dort fungierte er unter anderem als Präsident der nationalrätlichen Legislaturplanungskommission und hatte zudem Einsitz in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie und der Kommission für öffentliche Bauten. Der gelernte Bäckermeister war zudem Präsident des aargauischen Gewerbeverbandes und Mitglied der Schweizerischen Gewerbekammer. Zudem sass der Vater von drei erwachsenen Kinder in den Verwaltungsräten der Energie AG, der Axpo Holding und der NOK. Ausserdem war Speck Vizepräsident des Energieforums Schweiz.

Im Todesfall – Todesanzeige Mustertexte

Die unten abgebildeten Anzeigen stellen lediglich Musteranzeigen dar. Je nach Tageszeitung gibt es verschiedene Layout und Darstellungsarten. Weitere Informationen erhalten Sie in den Anzeigenabteilungen der Tageszeitungen.

Mustertext 1 – Todesanzeige in Tageszeitung

 

       
   
  Aus der
Unwirklichkeit
führe uns in die Wirklichkeit!
Aus der Dunkelheit
führe uns ins Licht!
Vom Tode führe uns zur
Unsterblichkeit!
(Indische Weisheit)
 
Rose
 
      Meine liebe Ehefrau,
unsere liebe Mutter, Schwiegermutter und Omi
      Anna
Meier-Müller
      25. Dezember 1920 bis 20.Februar 200Y
 
ist
heute von ihren Altersbeschwerden erlöst worden. Sie wird mir
ihrem gütigen Wesen für immer in unserer Erinnerung
bleiben.
 
In
stiller Trauer:
Hans Meier-Müller
Doris
und Kurt mit Familie
Geschwister
und Verwandte
 
Traueradresse:
Hans
Meier-Müller, Sonnenstrasse 111, 7000 Chur
 
Die
Trauerfeier findet am Dienstag, 27. Februar 200Y, um 14 Uhr in der
Abdankungshalle Friedhof [Ort] statt.
 
Gilt als Leidzirkular

 

Mustertext 2 – Todesanzeige in
Tageszeitung
 
Todesanzeige  
In tiefer Trauer
müssen wir Ihnen mitteilen, dass unser langjähriger
Chef und Generalagent
Franz Meister
 
nach
längerer Krankheit im Alter von 44 Jahren verstorben ist.
 
Wir
verlieren in ihm nicht nur einen vorbildlichen Patron, sondern auch
einen liebenswerten und hilfsbereiten Freund.
 
Wir
vermissen ihn sehr.
 
In stiller Trauer
XXX VERSICHERUNGEN
Generalagentur Bern
die Mitarbeitenden
 
Die
Trauerfeier findet am Freitag, 23. Januar 200Y, um 11.50 Uhr in der
reformierten Kirche UUU statt.
Mustertext 3 – Todesanzeige in
Tageszeitung
       
   
  Der Lebenskreis
eines
lebensfrohen Menschen
hat sich geschlossen.
   
 
Kreuz
  Mit schwerem Herzen
nehmen wir Abschied von meinem geliebten Gatten, unserem liebsten
Äti, Grossäti, Bruder, Schwager, Götti und
Onkel
      Anton
Pfister-Metzler
      17. Februar 1933
bis 20. Januar 200Y
 
Für uns alle unerwartet ist er von seinem
Leiden erlöst worden. In grosser Dankbarkeit wird er in
unserem Herzen weiterleben.
 
Traueradresse:
Trauerfamilie Pfister
Marsweg 23
8000 Zürich
 

In tiefer Trauer:
Elsbeth
Pfister-Metzler
Walter und Erika Pfister-Meier
mit Dominique, Caroline und Peter
Anton und Margrit Pfister-Müller
mit Michael, Martina und Flurin
Sandra und Philipp Graber-Pfister
Verwandte und Bekannte

   
Die
Beisetzung findet am Freitag, 22. Februar 200Y, um 14.00 Uhr auf dem
Friedhof YYY in UUU statt. Anschliessend Gottesdienst in der
römisch-katholischen Kirche.
Anstelle
von Blumenspenden gedenke man der Schweizerischen Krebsliga, PC-Konto
XX-XXXX-X. Leidzirkulare werden nur nach auswärts versandt.

Im Todesfall – Nach dem Todesfall

Trauerbewältigung

1. Was ist normal?

Es ist hilfreich zu wissen, dass es Gefühle und Symptome gibt, die praktisch alle Trauernden erfahren. Aber jeder, der einmal getrauert hat, wird Ihnen auch sagen, dass die Trauer kein geordnet ablaufender und vorhersehbarer Prozess ist. Emotionen, die man während der Trauer empfinden kann, sind unendlich vielfältig. Jeder einzelne Trauerprozess ist letztendlich anders. Es lassen sich verschiedene Phasen unterscheiden.

2. Mit wem reden?

Lesen Sie hier unsere ausführlichen Ratschläge.

3. Wie wieder Lebenskraft schöpfen?

Nach grosser Verzweiflung und vielen Kämpfen akzeptieren Trauernde schliesslich die Realität des Todes eines geliebten Menschen, so dass der Heilungsprozess beginnen kann. Es eröffnen sich endlich neue Möglichkeiten – man sieht Licht am Ende des Tunnels. Das Leben sieht nicht mehr düster aus. Es gibt neue Hoffnung.

Als Hinterbliebene finden Sie wieder Interesse am Leben. Sie können wieder lachen und ihre Freunde und Familie wieder mehr geniessen. Sie können an den geliebten Verstorbenen denken, ohne von Traurigkeit überwältigt zu werden und Sie haben sogar das Gefühl, durch den Verlust etwas gelernt zu haben. Vielleicht wenden Sie sich neuen Interessengebieten zu wie:

– wohltätige Arbeiten
– neue Hobbies
– neue Freunde

Weitere Tipps finden Sie auch in unserer ausführlichen Bibliographie.

Danksagung

Kondolationen und Spenden von Bekannten und Verwandten sollten Sie nach der Bestattung des Verstorbenen verdanken. Vielfach werden Danksagungskarten gedruckt und versandt (Muster). Zudem wird auch eine Danksagung in den Tageszeitungen veröffentlicht.

a) Wo aufgeben?
– Danksagungskarten:
lokale Druckereibetriebe, Bestattungsinstitute
– Danksagungsanzeige in Tageszeitungen: Anzeigenabteilungen der Tageszeitungen

b) Muster
Bitte beachten Sie bei der Aufgabe von Danksagungen folgende Angaben:
– Name und evtl. Photo der verstorbenen Person
besinnlicher Text (Gedicht, Bibelzitat etc.)
– Dank an Seelsorger, (Haus-)Ärzte, Spitex, Pflegepersonal, Altersheim, Spital
– Dank für tröstende Worte, Karten, Blumen, Geldspenden, Kränze, Zuwendungen an wohltätige Institutionen

Wir haben für Sie einige Musterkarten und Danksagungsanzeigen vorbereitet.

c) Kosten
– Danksagungskarten: je nach Auflage und Wünschen sind zwischen 0.40 bis 4 Franken pro Karte zu veranschlagen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei
lokalen Druckereibetrieben oder Bestattungsinstituten.
– Danksagungsanzeige in Tageszeitungen: Je nach Grösse und Zeitungen müssen Sie mit 750 bis 1500 Franken rechnen. Anfrage richten Sie direkt an
Anzeigenabteilungen der Tageszeitungen.

Haushaltauflösung

Bei der Haushaltauflösung sind verschiedene Fragen im Vordergrund:
– Schulden übernehmen?
– Was wegwerfen?
– Wie aufteilen?
– Haustiere

Offene Punkte mit dem Arbeitgeber klären

– ausstehende Lohnzahlungen
– allfällige (Witwen-)Renten
– Dank für die Beileidsbezeugungen ausdrücken

Versicherungen, Banken, Post und weitere Ämter benachrichtigen

Sie müssen die verstorbene Person bei allen Versicherungen und Banken abmelden. Dies sind u.a. die Krankenkasse, Sozialversicherungen, private Versicherungn (Hausrat-, Autoversicherung), Lebensversicherungen sowie eventuell die Pensionskasse. Bei den Banken müssen Sie alle Bankenkonten und allfällige Aktiendepots, Anlagefonds sichten. Für diese Schritte haben Sie genug Zeit. Erkundigen Sie sich direkt bei den jeweiligen Instituten.

Denken Sie auch daran, folgende Parteien über den Todesfall zu orientieren:
– Wohnungsvermieter
– Militär/Zivilschutz. Das Dienstbüchlein dem Sektionschef zustellen.
– Post
– Radio- und Fernsehanstalten
– Telefongesellschaft (Festnetz und Mobiltelefon!)
– Internetprovider
– Elektrizitäts-, Wasser- und Gaswerke
– Zeitungsabos künden
– Vereinsmitgliedschaften und andere öffentliche Ämter künden

a) Versicherungen/Krankenkasse
Private Unfall- und Lebensversicherer (bei Selbständigerwerbenden allenfalls auch die berufliche Vorsorgeeinrichtung und die Unfallversicherung) müssen verständigt werden.

Bei Versicherungen (auch bei denen, die vor der Bestattung benachrichtigt wurden) ist folgendes vorzukehren, beziehungsweise zu überprüfen:
– Police(n) beschaffen
– welche Leistungen sind versichert?
– welche Unterlagen braucht die Gesellschaft, um die Versicherungsleistungen auszuzahlen?
– Versicherungen und Kassen sind mit einem eingeschriebenen Brief unter Bezugnahme auf die Policen- und Mitgliedschaftsnummer zu benachrichtigen. Als Beilage ist eine Kopie des amtlichen Todesscheines, welcher beim Zivilstandsamt erhältlich ist, notwendig.

Überprüfen Sie, ob bestehende Versicherungen weiterhin sinnvoll und notwendig sind. Versicherungsgesellschaften und Krankenkasse(n) sind mit eingeschriebenem Brief über den Todesfall zu informieren, unter gleichzeitiger Mitteilung, ob Versicherungen weitergeführt werden sollen oder ob sie aufzuheben sind. Bei vorausbezahlten Prämien kann eventuell eine Prämienrückerstattung verlangt werden.

b) Bank/Postcheckamt
Was ist bei allen Bankguthaben und Postcheckkonti vorzukehren?
– mit Beilage des Todesscheines Bank und Postcheckamt benachrichtigen
– Anfragen, welche Unterlage für die Umschreibung der Hefte, Namenaktien, Konti usw. verlangt werden.
– Bestehende Vollmachten prüfen, eventuell widerrufen. Die Erben können eine schriftliche, über den Tod hinaus gültige Vollmacht des Erblassers jederzeit widerrufen.
– Saldobestätigung per Todestag verlangen
– Auskunft über die Möglichkeit der sofortigen Abhebung für die mit dem Todesfall zusammenhängenden Kosten erteilen die Rechtsabteilungen der Banken
– Daueraufträge sistieren

AHV-& Waisenrente

Besteht ein Anspruch auf eine Witwen- und/oder Waisenrente, kann dies bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde geltend gemacht werden. Der Hinschied eines Rentenbezügers oder einer Rentenbezügerin wird durch die AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde der kant. Ausgleichskasse gemeldet, damit gegebenenfalls die Rente aufgehoben oder in eine Einzelrente umgewandelt werden kann. In allen Zweifelsfällen gibt Ihnen die lokalen AHV-Zweigstellen gerne Auskunft. Hat die verstorbene Person einmal einer ausländischen Sozialversicherung angehört, ist zusätzlich die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf zu verständigen.

Verschiedenes

Grabstein

Grabbepflanzung

Angehörigen ist die eigenhändige Grabbepflanzung, also ohne Beizug eines Gärtners, an den meisten Orten gestattet. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass der Unterhalt mit den Jahren nicht vernachlässigt wird. Als zweckmässig hat sich erwiesen, zulasten des Nachlasses einen Vertrag mit einer Gärtnerei abzuschliessen. Bei der Urnenwand ist meist kein persönlicher Blumenschmuck gestattet.

Gedächtnisfeier, Erbschaft, Testamentseröffnung, Erinnerungsdienst,

 

Im Todesfall – Was ist zu tun?

1. Tod durch Arzt bestätigen lassen

Nachdem jemand gestorben ist, muss der Tod durch einen Arzt bestätigt werden:
– Stirbt die Person zu Hause, benachrichtigen Sie den behandelnden Arzt (z.B. Hausarzt, Vertrauensarzt der Familie), die den Totenschein ausstellt.
– Bei einem Todesfall im Spital sollten Sie wenn möglich das Familienbüchlein und die Niederlassungsbewilligung mitbringen. Der Totenschein wird im Spital ausgestellt.
– Ganz unvorbereitet trifft einen der Unfalltod oder der Suizid eines Angehörigen. In einem solchen Fall müssen Sie die
Polizei beiziehen.

2. Nächste Angehörige benachrichtigen

Sich von einem geliebten Menschen endgültig verabschieden zu müssen, ist eine der schmerzlichsten Situationen, mit denen wir im Leben konfrontiert werden. Zu den schwersten Dingen, die mit dem Tod verbunden sind, gehört es, anderen die traurige Nachricht zu überbringen. Verwandte, Freunde, Geschäftskollegen und -partner sowie Nachbarn zu informieren, fällt den Betroffenen in der Regel sehr schwer. Sie sollten keine Scheu haben, ihre Gefühle zuzulassen und zu zeigen. Stellen Sie ein Liste aller zu benachrichtigenden Personen auf. Wenn es Ihnen schwer fällt, andere zu benachrichtigen, sollten Sie Verwandte oder Freunde bitten, Ihnen dabei zu helfen.

Wie schwer es auch ist, Todesnachrichten zu überbringen, es ist auch nicht einfach, sie zu erhalten. Je nachdem, wie sich der Tod ereignet hat, welches Verhältnis die Benachrichtigten zu dem Verstorbenen hatten und wo sie wohnen, ist es vielleicht besser, die Nachricht persönlich statt telefonisch, per email oder Brief zu überbringen. Sofern der Verstorbene nicht lange krank war, ist der Tod meist ein Schock. Die meisten werden die Nachricht nicht gleich bewältigen können.

Als Überbringer sollten Sie folgendes mitteilen:
– wann und wie die Person gestorben ist
– wann, wo und in welchem Rahmen die Totenwache, Trauer- und Beisetzungsfeier stattfinden wird (falls schon bekannt)

3. Bestattungsart & -ort festlegen und organisieren

Für die Bestattung setzen Sie sich mit dem von Ihnen gewählten Bestattungsort in Verbindung. Beachten Sie bei der Ortswahl, dass Sie als Hinterbliebene eine Beziehung zum Bestattungsort haben. Allenfalls ist es auch sinnvoll diesbezügliche Wünsche des Verstorbenen zu berücksichtigen.

Soll die verstorbene Person nicht dort bestattet werden, wo sie zuletzt gewohnt hat, brauchen Sie von der Gemeinde, wo das Grab errichtet werden soll, eine Bewilligung. Die Trauerfeier können Sie an einem Ort Ihrer Wahl durchführen.

Die Form der Bestattung können Sie zusammen mit den Angehörigen frei wählen – beachten Sie jedoch allfällige Wünsche des Verstorbenen (siehe Sterbeverfügung) und regionale sowie konfessionelle Gepflogenheiten.

Folgende Bestattungsarten werden in der Schweiz hauptsächlich gewünscht:

a) Erdbestattung
Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg in die Erde gelegt – und dies gemäss der Gesetzgebung nur auf Friedhöfen. Jeder Einwohner hat ungeachtet seiner religiösen Bekenntnisse einen Rechtsanspruch, auf einem öffentlichen Friedhof beerdigt zu werden. Die Kosten für das Grab sind je nach Art des Grabes und je nach Gemeinde unterschiedlich hoch.

b) Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Kremationsofen im Sarg verbrannt und die Asche später in einer Urne beigesetzt. Die Urnenbeisetzung erfolgt meist in einem Friedhof.

c) Bestattung ausserhalb eines Friedhofes
Wer die Asche eines/einer Verstorbenen ausserhalb eines Friedhofes begraben möchte, kann sie zum Beispiel in einem Wald ausstreuen. Zulässig ist es auch, eine Urne, respektive die Asche, auf einem Privatgrundstück zu bestatten. Sie können die Urne auch im Haus aufbewahren.

d) Bestattung im Gemeinschaftsgrab (anonyme Bestattung)
Die Bestattung im Gemeinschaftsgrab (anonyme Bestattung) ist in der Regel nur nach einer Kremation möglich. Sie ist dann sinnvoll, wenn die verstorbene Person keine nahen Angehörigen mehr hatte oder wenn sie diese Bestattungsform ausdrücklich gewünscht hat.

Vorbereitung der Bestattung

Vor der Bestattung wird der Leichnam für die Abdankung vorbereitet (Totenwaschung, Totenkleid etc.). Mehr Informationen erhalten Sie bei einem Bestattungsinstitut oder Ihrem Seelsorger.

4. Zivilstands- / Bestattungsamt kontaktieren

Einen Todesfall müssen Sie dem Zivilstandsamt des Sterbeortes melden. Die Meldung muss in der Regel innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesfall erfolgen. Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
– Personalausweis und / oder Niederlassungsbewilligung
– Familienbüchlein (für Verheiratete)
– Totenschein des Arztes oder Spitals
– Pass für Ausländer/-Innen

Kurze Zeit nach dem Todesfall wird sich der zuständige Inventurbeamte bei Ihnen melden. Er ist für die korrekte Teilung des Nachlasses verantwortlich.

5. Arbeitgeber und Vereine informieren

Falls die verstorbene Person noch in einem aktiven Arbeitsanstellungsverhältnis war, müssen Sie den Arbeitgeber umgehend informieren, da dieser unter Umständen auch eine Todesanzeige publizieren möchte. Zudem wollen ehemalige Arbeitskollegen auch vom Verstorbenen Abschied nehmen.

Die Verständigung sollte durch Telefon oder Expressbrief erfolgen mit der Angabe, ob der Tod durch Krankheit oder Unfall eingetreten ist. Bei einem Unfalltod muss der Arbeitgeber die gesetzliche Unfallversicherung verständigen. In der Regel benachrichtigt der Arbeitgeber die berufliche Vorsorgeeinrichtung.

Denken Sie auch daran, eventuelle Vereine, in denen die verstorbene Person Mitglied war, zu orientieren.

6. Bestattung und Abdankung vorbereiten

Die Abdankung gibt Ihnen Gelegenheit, vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Die Abdankung ist aber auch eine Verbindung mit dem Leben, eine Verbindung unter den “Überlebenden”. Im Normalfall sollten Freundinnen, Freunde, Nachbarn, Arbeits- und Schulkollegen, Vereinsmitglieder und Bekannte die Gelegenheit haben, durch Ihre persönliche Anwesenheit an der Trauerfeier Abschied nehmen und den Angehörigen ihre Anteilnahme ausdrücken zu können. Dies ist auch im Hinblick auf die spätere Trauerbewältigung der Hinterbliebenen sehr wichtig.

Folgende Abdankungen werden in der Schweiz hauptsächlich unterschieden:

a) kirchliche Trauerfeier
Die kirchliche Trauerfeier ist in der Schweiz die übliche Form der Abdankung. Je nach Konfession spricht ein Priester. Gewöhnlich werden ein Lebenslauf der verstobenen Person verlesen und vom Seelsorger Worte aus der Bibel vorgetragen (
Trauerreden). Besinnliche Musik umrahmt den Anlass. Scheuen Sie sich auf keinen Fall, mit dem Priester über Ihre Wünsche zu sprechen und nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, um die Trauerfeier zu gestalten.

b) weltliche Abdankung
Immer mehr Menschen (v.a. Leute ohne Konfessionszugehörigkeit) wünschen weltliche Abdankungen – eine Trauerfeier ohne Kirchenvertreter/-Innen. Diese kann in jedem Raum stattfinden. Auch an einer nicht-kirchlichen Trauerfeier wird meistens mit musikalischer Umrahmung ein Lebenslauf vorgelesen.

c) Trauerfeiern anderer Glaubensrichtungen
Angehörige des jüdischen, muslimischen, hinduistischen oder eines anderen Glaubens werden keine Trauerfeier in einem Raum mit christlichen Symbolen wünschen. Die betreffenden Religionsgemeinschaften wissen, ob eine Trauerfeier und wo eine Trauerfeier durchgeführt werden kann. Es ist in jedem Fall möglich, die verstobene Person auf dem Friedhof der Wohngemeinde zu bestatten – die Friedhöfe sind nicht den Angehörigen der christlichen Kirche vorbehalten.

7. Todesanzeige / Leidzirkulare erstellen

Todesanzeigen in Tageszeitungen und / oder Leidzirkulare informieren eine breitere Öffentlichkeit über das Ableben eines Verstorbenen.

a) Wo aufgeben?
– Leidzirkulare:
lokale Druckereibetriebe, Bestattungsinstitute
– Todesanzeige in Tageszeitungen: Anzeigenabteilungen der Tageszeitungen 

b) Muster
Bei der Formulierung von Todesanzeigen werden normalerweise folgende inhaltliche Angaben berücksichtigt:
– Name und evtl. Photo der verstorbenen Person
– Geburts- und Sterbedatum
– Wohnort, ev. Sterbeort (Spital, Ausland etc.)
– ev. Hinweis auf Todesursache
besinnlicher Text (Gedicht, Bibelzitat etc.)
– Angehörige und Trauerfamilie
– wann, wo und in welchem Rahmen die Beisetzung und/oder Trauerfeier stattfindet
– anstelle von Blumen- und Kranzspenden ev. alternative Wünsche für Geldspenden an gemeinnützige Organisationen

Wir haben für Sie einige Mustervorlagen für Todesanzeigen vorbereitet.

c) Kosten
– Leidzirkulare: je nach Auflage und Wünschen sind zwischen 0.40 bis 4 Franken pro Karte zu veranschlagen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei
lokalen Druckereibetrieben oder Bestattungsinstituten.
– Todesanzeige in Tageszeitungen: Je nach Grösse und Zeitungen müssen Sie mit 750 bis 1500 Franken rechnen. Anfragen richten Sie direkt an
Anzeigenabteilungen der Tageszeitungen oder benutzen Sie unseren Kostenkalkulator.

8. Leidmahl organisieren

Falls nach dem Trauergottesdienst zu einem Imbiss eingeladen wird, müssen Sie in einem Restaurant Lokalitäten reservieren.

9. Testamente beiziehen

Vielfach haben Verstorbene spezielle Wünsche und Anordnungen bezüglich Ihrer Beisetzung, einer allfälligen Organspende und der Todesanzeige geäussert oder schriftlich festgehalten. Diese werden meist in einer Sterbeverfügung und / oder im Testament festgehalten. Es ist ratsam frühzeitig diese Informationen und Dokumente beizuziehen.

Weiterführende Literatur
Was tun, wenn jemand stirbt? – Ratgeber der Stiftung für Konsumentenschutz
Der Tod. Alles über Leben und Sterben. von Constance Jones

 

Im Todesfall – Todesanzeige

1. Wo aufgeben?

Mehr Informationen erhalten Sie in den Anzeigenabteilungen der Tageszeitungen.

2. Muster

Bitte beachten Sie bei der Aufgabe von Todesanzeigen folgende Angaben:
– Name und evtl. Photo der verstorbenen Person
– Geburts- und Sterbedatum
– Wohnort, ev. Sterbeort (Spital, Ausland etc.)
– ev. Hinweis auf Todesursache
besinnlicher Text (Gedicht, Bibelzitat etc.)
– Angehörige und Trauerfamilie
– wann, wo und in welchem Rahmen die Beisetzung und/oder Trauerfeier stattfindet
– anstelle von Blumen- und Kranzspenden ev. alternativer Wünsche für Geldspenden an gemeinnützige Organisationen

Wir haben für Sie einige Mustervorlagen für Todesanzeigen vorbereitet.

3. Kosten

Je nach Grösse und Zeitungen müssen Sie mit 750 bis 1500 Franken rechnen. Anfrage richten Sie direkt an Anzeigenabteilungen der Tageszeitungen oder benutzen Sie unseren Kostenkalkulator.

4. Bekannte informieren