Ausgang
Immer enger, leise, leise Theodor Fontane |
Gedicht Andreas Gryphius An sich selbst
An sich selbst
Mir grauet vor mir selbst; mir zittern alle Glieder, Die Zunge, schwarz vom Brand, fällt mit den Worten nieder Mein Körper ist nicht mehr als Adern, Fell und Bein. Was ist der hohe Ruhm, und Jugend, Ehr und Kunst? Andreas Gryphius |
Gedicht Thomas Bernhard Anruf
Anruf (vor 1958) Die Zeit ist ausgelöscht Thomas Bernhard |
Gedicht Franco de Faveri Anche gli alberi un tempo erano croci
Anche gli alberi un tempo erano croci
Anche gli alberi un tempo erano croci Perduta era dell’anima l’effigie Tutto passò in dilirio: la memoria, Torno a scoprire i morti ad uno ad uno, EIio Filippo Accrocca
Auch die Bäume waren einmal Kreuze Auch die Bäume waren einmal Kreuze. An den Schattenzweigen Verloren war der Seele menschliches Ebenbild, unbekannt war Alles ging vorüber im Wahn: das Gedächtnis, ein trüber See, wo Ich kehre zurück und entdecke die Toten einen um den andern, Übertragung: Franco de Faveri/Regine Wagenknecht |
Gedicht Andreas Gryphius Am Ende
Am Ende
Ich habe meine Zeit in heißer Angst verbracht: Was nutzt der hohe Stand? Der Tod sieht den nicht an. Jedoch was klag ich dir? Dir ist mein Leid erkannt. Andreas Gryphius |
Gedicht Erich Kästner Ein alter Mann geht vorüber
Ein alter Mann geht vorüber
Ich war einmal ein Kind. Genau wie ihr. Ach, ich sah manches Stück im Welttheater. Ja, ich sah manches Stück im Welttheater. Wir hofften. Doch die Hoffnung war vermessen. Und nun kommt ihr. Ich kann euch nichts vererben: Erich Kästner |
Gedicht Joseph v. Eichendorff Im Alter
Im Alter
Wie wird nun alles so stille wieder! Joseph v. Eichendorff |
Gedicht Elias Canetti Alles
Alles
Was du gegen den Tod zu sagen hast, ist nicht weniger unwirklich als die Elias Canetti |
Organspende
Organspende – Lebensversicherung für Mitmenschen
Jeder von uns kann sich eines Tages auf der Warteliste für eine Organtransplantation befinden. Dann ist man auf eine Organspende angewiesen, zu der sich eine andere Person vor ihrem Tode bereit erklärt hat.
In der Schweiz sorgt die national anerkannte Stiftung Swisstransplant dafür, dass ein Organ den Empfänger findet, der dies am meisten benötigt. Dazu geht Swisstransplant nach strengen Regeln vor. Spender und Empfänger sind genau bekannt, missbräuchlicher Organhandel (z.B. mit widerrechtlich erlangten Organe aus der dritte Welt wird dadurch verhindert. So verwundert es wenig, dass 80% der Schweizer in Umfragen die Organtransplantation für eine gute Sache halten. Die persönliche Bereitschaft aber, sich als Organspender zur Verfügung zu stellen, fällt schwer, setzt diese Entscheidung doch auch eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod voraus.
Wenn auch Sie Spender werden möchten, dann können Sie dies mit einem Spenderausweis von Swisstransplant dokumentieren. Diesen Ausweis tragen Sie immer auf sich. Er stellt Ihre Einverständnis zur Organentnahme dar und ermöglicht gegebenenfalls eine Organtransplantation. Da Ihr Name in kein Register eingetragen wird, können Sie diese Erklärung durch Vernichten des Ausweises auch einfach wieder rückgängig machen.
Informationsbroschüren und Organspenderausweise können unter folgender Nummer direkt bei Swisstransplant bestellt werden +41 900 570 234 bzw. per Email.
Artikel zum Thema
Was hat die Ökonomik mit Organspenden zu tun? – Bemerkungen zum schweizerischen Transplantationsgesetz – Charles B. Blankart und Gilbert Thiel [mehr…]
Sterbehilfe
Vereinigung für humanes sterben – Exit.
Legate
Haben Sie auch schon daran gedacht, eine gemeinnützige Institution bei Ihrem Ableben zu begünstigen? Oder wollen Sie als Erbe einen Teil Ihrer Erbschaft in Form einer Spende an wohltätige Organisationen zukommen lassen? Die Nachlassregelung sollte, auch wenn dies oft nicht leicht fällt, sorgfältig geplant und rechtzeitig an die Hand genommen werden.
Befassen Sie sich für die Planung der Nachlassregelung mit folgenden Punkten:
1. Art des Vermächtnisses: Legate, Erbeinsetzung
2. Auswahl der Institution
3. Verfassen des Vermächtnisses
4. Rechtsberatung, Fragen und Antworten
1. Art des Vermächtnisses
Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen durch eine Spende, ein Testament oder Erbvertrag haben in den vergangenen Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. In einem Testament werden hauptsächlich zwei Verfügungsarten unterschieden: Legate und Erbeinsetzung. Andere sind u.a. Nacherbeneinsetzung, Stiftungen und Erbverträge. Verfügen Sie im Zweifelsfall ein Legat, oder lassen Sie sich von einem unabhängigen Notar beraten.
Das Legat
Mit einem Legat können Vermögens-(z.B. 25’000 CHF) und Sachwerte (z.B. Liegenschaft) aus Ihrem Besitz zugewiesen werden. Legate werden vor der Aufteilung an die Erben ausgerichtet, wobei deren Pflichtteile nicht verletzt werden dürfen.Die Erbeinsetzung
Anstelle eines fixen Vermögensbetrages oder eines Sachwerts können Sie mit einer Erbeinsetzung auch Anteile Ihres Nachlasses oder den ganzen Nachlass an Dritte vermachen.
2. Auswahl der Institution
Lassen Sie sich genug Zeit bei der Auswahl der Institution. Suchen Sie sorgfältig die zu bedenkende Organisation aus und informieren Sie sich gründlich über deren Tätigkeiten und Spendengelderverwendung. Die Auswahl kann manchmal sehr schwer sein. Vielfach unterstützt man mit seinem Vermächtnis Organisationen, denen man als langjähriger Spender treu war. Andere wiederum wollen bestimmte Aktivitäten mit einem grösseren Betrag nach dem eigenen Tod fördern. Denken Sie auch daran, dass es sinnvoll sein kann, mehrere Organisationen zu unterstützen.
In unserem Dienstleisterverzeichnis können Sie regionenspezifische Hilfs- und Spendenorganisationen finden. Die schweizerische Fachstelle für Spenden sammelnde und gemeinnützige Institutionen ZEWO gibt jedes Jahr einen Spendenspiegel heraus, aus dem Sie ebenfalls mehr Informationen über die meisten Spenden- und Hilfsorganisationen erhalten.
3. Verfassen des Vermächtnisses
Muster-Testament (Quelle ZEWO) Ich, Anna Muster, geb. am 30.5.1940, verfüge letztwillig: 1. Meine Hinterlassenschaft soll an meine gesetzlichen Erben, nämlich meinen Ehemann Fritz und meine Kinder Brigitte und Fritz Muster nach Massgabe des Gesetzes gehen. 2. Meiner Schwester Susanne Schmid-Muster, wohnhaft in Bern, hinterlasse ich mein Tafelsilber. 3. Der gemeinnützigen Organisation xyz vermache ich den Betrag von Fr. 100’000.—. 4. Als Willensvollstrecker setze ich pk ein. Zürich, den 24.6.2000 Anna Muster |