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Spendenorganisation (Auswahl)

Rund 1,2 Millliarden Franken spenden Schweizerinnen und Schweizer jährlich für gemeinnützige Organisationen. Schweizer und Schweizerinnen sind grosszügige Spender. 49 Prozent der Bevölkerung spendet regelmässig (Deutschland: 39 Prozent), dies ergab die Umfrage einer führenden Unternehmensberatung.

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Terre des hommes Schweiz, PC 10-11504-8 Schweizerische Krebsliga, PC-30-4843-9
Procap, PC 46-1809-1 Caritas Schweiz, PC 60-7000-4
Amnesty International, PC-30-3417-8 Beatocello, Dr. Beat Richner, PC-80-60699-1
REGA, PC-80-55909-6 Aidshilfe Schweiz, PC-80-23678-6
Fastenopfer, PC-60-19191-7 Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), PC-12-5527-6
Greenpeace, PC-80-6222-8 Schweizer Berghilfe, PC-80-32443-2
miva – transportiert Hilfe, PC 90-800 000-0

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Todesanzeigen im Wandel der Zeit

Es gibt ein Leben nach der Todesanzeige

Die Zeitungen im Zeitalter des souveränen Konsumenten

Nach der Jahrtausendwende ist die Tagespresse in starke Turbulenzen geraten. In ihrer Krise spiegelt sich der ungeheure Wandel der gesamten Medienlandschaft in den vergangenen 25 Jahren. Journalismus wird zunehmend eine Dienstleistung.

Einst waren Tageszeitungen mehr als ein blosses Informations- und Kommunikationsmittel. Nach der täglichen Lektüre fanden sie vielfältige Verwendung im Alltag, sei es, um nasse Schuhe auszutrocknen, den Ochsnerkübel auszulegen, beim Kartoffelschälen die Hülsen aufzufangen, auf dem Markt Nahrungsmittel einzuwickeln – oder eine lästige Fliege zu erschlagen. Schön zurechtgeschnitten, waren Zeitungen auch auf der Toilette nützlich. Was an Papier im Haushalt noch übrig blieb, wurde schliesslich von gemeinnützigen Organisationen eingesammelt. Der Verkauf von Altpapier brachte Geld ein. Dieser Kreislauf funktioniert nicht mehr. Die Konsumgesellschaft erfand Abfallsäcke, Toiletten- und Einwickelpapier, um das Alltagsleben komfortabler zu machen. Gelesene Zeitungen wurden nutzlos. Deren Entsorgung ist kein Geschäft mehr, sondern ein Kostenfaktor. Und als die Pendlerblätter aufkamen, wurden die in den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelassenen Informationsfetzen gar zur ästhetischen und physischen Belästigung.

Massiver Einbruch
Diese Erinnerungen an untergegangene Lebenswelten veranschaulichen den Umbruch, den die Tageszeitungen zurzeit durchmachen. Zur Jahrtausendwende erlebte die Presse zwar nochmals goldene Zeiten. Die Ausgaben waren prallvoll von Inseraten. Nach 2001 änderte sich die Situation aber jäh. Im Jahre 2000 publizierte die Schweizer Tagespresse 231 700 Inserateseiten. Vier Jahre später waren es noch 120 200 Seiten. Proportional noch markanter war in dieser Phase der Rückgang der Stelleninserate, und zwar von 52 700 auf 15 500 Seiten. Ähnlich dramatische Einbrüche verzeichneten die ausländischen Tageszeitungen, insbesondere die überregionalen Titel. Die Verlage waren gezwungen, die Budgets um bis zu 30 Prozent zu kürzen. Blätter gerieten in Liquiditätsengpässe. Einige Titel wie die «Frankfurter Rundschau» oder die «Libération» kämpfen auch jetzt noch um ihr Überleben. Angesichts der Existenznöte im Blätterwald ertönten medienpolitische Notrufe. Ein wichtiger Pfeiler der demokratischen Gesellschaften sei in Gefahr, hiess es. Andere sahen ihre schon früher gemachte Diagnose bestätigt, dass die Tagespresse nach der Internet-Revolution ohnehin dem Untergang geweiht sei.

Die Krise der Tagespresse ist demokratiepolitisch zweifellos bedeutsam. Die Zeitungen waren ein wesentlicher Faktor bei der Entstehung der westeuropäischen Demokratien. Sie sind nach wie vor ein zentrales Forum der Informationsvermittlung und der politischen Meinungsbildung. Der Zürcher Publizistikprofessor Otfried Jarren formuliert es so: «Die Tageszeitungen gehören wie politische Parteien, Verbände, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen oder kirchliche Institutionen zur sozialen Infrastruktur unserer Gesellschaft.» Ihnen komme eine nicht unerhebliche Binde- und Integrationsfunktion für die Gesamtgesellschaft zu. Der Niedergang der Presse würde also auch die Gesellschaft massiv tangieren.

Immer noch starke Position
Doch die Verfallstheoretiker übertreiben. Sie übersehen, dass viele Blätter weiterhin respektable Renditen realisieren und zumindest in den «Zeitungsländern» – England, Deutschland, Skandinavien, Schweiz – über eine starke, gar dominierende Position verfügen. Hierzulande beträgt der Anteil der Tageszeitungen an den Umsätzen der klassischen Werbung im laufenden Jahr etwa 44 Prozent; das Fernsehen erzielt einen Marktanteil von 23 Prozent. Die Deutschschweizer Tagespresse erreicht immer noch gut 80 Prozent der Bevölkerung. Aber zweifellos: Werbemarktanteile und Reichweiten sinken, während die elektronischen Medienmärkte zulegen. Noch 1997 wurden die Tageszeitungen von 86 Prozent der Deutschschweizer gelesen. International gesehen sind die Tendenzen ähnlich.

Der dramatische Einbruch nach der Jahrtausendwende ist allerdings bloss Teil eines schleichenden Prozesses, der seit einem Vierteljahrhundert wirksam ist und wesentlich durch die technischen Entwicklungen im elektronischen Bereich geprägt ist. Darin sind wichtige Gründe für die Schwierigkeiten der klassischen Tagespresse zu suchen. Explosion der Medienangebote, Internationalisierung, Beschleunigung, Segmentierung, Individualisierung und Rückgang der Lesekultur sind dazu die Stichworte.

Ab den 1980er Jahren zeichnete sich ab, dass die bisher von öffentlichen Rundfunkanstalten dominierte Fernsehlandschaft umgepflügt werden würde. Die Möglichkeit, Fernsehprogramme über Satelliten zu übertragen und individuell zu empfangen, musste die Monopole der öffentlichen Sender sprengen. Eine autarke nationale Rundfunkpolitik war nicht mehr durchsetzbar, die Zulassung privater Sender nicht mehr aufzuhalten. Als Folge vermehrten sich die Programme explosionsartig. Es entstand ein milliardenschwerer Markt mit international tätigen Fernsehgruppen wie RTL und Canal plus, die ihre Angebote nach klar kommerziellen Gesichtspunkten ausrichten.

Das wiederum führte zu einer Aufweichung der Eckpunkte der klassischen Publizistik. Die wachsende Konkurrenz unter den Medien erzwang eine stärkere Ausrichtung auf die Konsumenten. Information verlor dadurch an Bedeutung. Um den immer ungeduldigeren, nun mit einer Fernbedienung bewaffneten Konsumenten vom Umschalten abzuhalten, musste die Information zusehends unterhaltend und leicht konsumierbar präsentiert werden. Denn die neuen Techniken der Zuschauerforschung erlaubten nun eine tägliche Überprüfung dessen, wie die jeweiligen Angebote genutzt werden. Eine Technik übrigens, die im Umfeld der SRG-Forschung mitentwickelt und international vermarktet wurde.

Aber nicht nur das. Die wachsenden Übertragungskapazitäten erweiterten die Meinungs-, Informations- und Unterhaltungsforen zu audiovisuellen Märkten, wo auf speziellen Kanälen Konsumgüter, Reisen, Glücksspiele und auch Liebesbeziehungen gehandelt werden. Und das mit kommerziellem Erfolg. Zehn Jahre nach dem Start der ersten Teleshopping-Sender in Deutschland werden in diesem Sektor bereits über eine Milliarde Euro umgesetzt. Einen weiteren ungeheuren Innovationsschub löste ab Mitte der neunziger Jahre das Internet aus, das sich rasant zu einem Massenmedium entwickelte. Inzwischen nutzen bereits 54 Prozent der Schweizer das Netz der Netze mehrmals pro Woche. Überdies verfügen inzwischen 17 Prozent der Bevölkerung über einen Breitbandanschluss. Ein solcher erlaubt es, ohne Zeitverzögerung grosse Datenmengen abzurufen. Das Internet wandelt sich damit von einem textorientierten zu einem durch Bilder und Filme bestimmten Medium. Auch das zwingt die Tageszeitungen, die das Internet als Kommunikationsmittel verwenden, zu einem härteren Kampf um die Aufmerksamkeit der Nutzer. Überdies bedrohen neue Akteure ein traditionelles Geschäftsfeld der Presse, indem sie Websites für Kleinanzeigen starteten.

Konsumenten mit grösserem Spielraum
Ebenso bedeutsam sind die interaktiven Möglichkeiten, die sich mit den digitalen Techniken auftun. Sei es über Internet, über Mobiltelefon oder über Fernsehgeräte mit Zusatzgeräten für die effizientere Programmauswahl: Der Handlungsspielraum des Konsumenten erweitert sich beträchtlich. Er kann nach eigenem Gutdünken aus einer Vielzahl von Angeboten sein je eigenes Menu zusammenstellen.

Das gilt ebenso für den Informationsbereich. Die neuen technischen Dispositive nivellieren das Wissensgefälle zwischen Nachrichtenherstellern und den Konsumenten. Diese sind nun in der Lage, dank Internet-Suchmaschinen wie Google innert kurzer Zeit Informationen aller Art zusammenzutragen, ohne dass sie zuvor von einem professionellen Anbieter gebündelt worden wären. Gratis verfügbare Informationen gibt es zuhauf. Die Schwellen zum Eintritt in den Medienmarkt sind nun tiefer. Wer sich wiederum mit einem Anliegen an die Öffentlichkeit wenden will, ist bedeutend weniger abhängig von der Bereitschaft einer Redaktion, die jeweilige Botschaft zu verbreiten. Bereits gibt es unzählige Web-Tagebücher, sogenannte Blogs, die in den USA teilweise sogar einen gewissen kommerziellen Erfolg verbuchen. Vor allem aber wirken sie aufs klassische Mediensystem ein, indem sie Gerüchte und Neuigkeiten verbreiten, die von den Journalisten aufgegriffen werden. Die Blog-Aktivsten beteiligen sich in den USA vehement an den weltanschaulichen Kämpfen um die Rechts- beziehungsweise Linkslastigkeit der klassischen Medien. Sie skandalisierten Journalisten wegen angeblicher Fehler, und es kam zu Rücktritten. Das sind die Trophäen der Blogs.

Die genannten Entwicklungen haben die souveräne Position der Medien als Überbringer von Botschaften erschüttert. Allein schon die Riesenmenge an Informations-, Unterhaltungs- und Konsumangeboten führte zu einem Bedeutungsverlust der traditionellen Anbieter. Das bedeutet, dass auch die Tageszeitungen gezwungen sind, vermehrt kundenorientiert zu denken und sich am Mehrheitsgeschmack zu orientieren. Gleichzeitig wachsen die Ansprüche ans Marketing, um beim emanzipierten Konsumenten überhaupt Gehör zu finden. Der Mentalitätswandel bei der Presse spiegelt sich darin, dass nun vermehrt Forschungsmittel eingesetzt werden, die – analog zur Messung der Einschaltquoten – kurzfristige Erkenntnisse über das Leserverhalten versprechen. So verwenden einige Regionalblätter den sogenannten Readerscan (der ebenfalls in der Schweiz entwickelt wurde). Das Gerät registriert jene Artikel und Textteile, die von einem Testpublikum als gelesen markiert wurden. Die Daten können tagesaktuell ausgewertet werden. Sie prägen entsprechend das publizistische Angebot.

Diese Faktoren verändern das Selbstverständnis der klassischen Pressetitel, die bisher auf paternalistische Weise das Publikum mit Lesestoff versorgten. Die Journalisten als Wachhunde der Demokratie und Anwälte des Staatsbürgers werden zusehends zu Dienstleistern für Konsumenten. Fluchtpunkt dieser Entwicklung sind die Pendlerzeitungen, die zurzeit weltweit die Agglomerationen erobern und im Pressesektor als einzige kräftige Wachstumszahlen verzeichnen. Diese Protagonisten der McDonald’s-Publizistik kennen keine staatspolitischen Verpflichtungen. Vielmehr versorgen sie den noch schlaftrunkenen Pendler mit leicht konsumierbarer Ware. Das journalistische Kalkül orientiert sich nach kommerziellen Kriterien.

Hilfe für Überforderte
Die Demokratisierung des Medienkonsums droht indessen die Nutzer zu überfordern. Sie brauchen einen starken Orientierungssinn, um im anschwellenden Medienlärm ihre Ziele nicht aus dem Auge zu verlieren. Darum werden viele auch künftig den Datendschungel zu meiden versuchen, lieber ins Sofa sinken und sich berieseln lassen – oder sich auf die Dienste professioneller Informationsverarbeiter verlassen. Aus diesem Grund werden die klassischen Medien als Anbieter von kompakten Angeboten ihre Bedeutung behalten, seien dies nun die televisuellen Unterhaltungsdampfer oder eben die Pressetitel. Letztere sind als Vermittler von Orientierungswissen mit Tiefenschärfe kaum durch ein anderes Medium ersetzbar. Ob sie langfristig auf «echtem» oder nur noch auf elektronischem Papier erscheinen werden, bleibt eine zweitrangige Frage. Aber mit Marktanteils- und Reichweitenverlusten haben insbesondere die Tageszeitungen wohl weiterhin zu rechnen. Und sie müssen sich wie alle Akteure auf unübersichtlichere, instabilere und unberechenbarere (Medien-)Umweltbedingungen einrichten.

Selbst verfaßte Grabinschrift

Selbst verfaßte Grabinschrift

Hier liegt der Leib B. Franklins, eines Buchdruckers, gleich dem Deckel eines alten Buches, aus welchem der Inhalt herausgenommen, und das seiner Inschrift und Vergoldung beraubt ist – eine Speise für die Würmer; doch wird das Werk selbst nicht verloren sein, sondern, wie er glaubt, einst erscheinen in einer neuen, schöneren Ausgabe, durchgesehen und verbessert vom Verfasser!

Benjamin Franklin, 1706-1790, nordamerikanischer Staatsmann und Schriftsteller, ursprünglich Buchdrucker

(Quelle unbekannt)

Elegie (II)

Elegie (II)

So manches haben wir einst im Scherz
für den Fall des Tods abgemacht:
daß alles schon heute so eingetroffen,
hätte niemand gedacht!
Die Kleider hab ich längst weggeschenkt,
bald sehe ich keines mehr,
einzig von deinen Handarbeiten
gebe ich keine her
Die alten Gefühle vermag ich nur noch
auf die Diener und Mägde zu wenden,
sooft du mir im Traum erscheinst,
schenk ich mit vollen Händen.
Ich weiß sehr wohl, daß dieser Schmerz
allen Menschen gemein,
doch die Armut damals bereitet mir heute
noch hundertfache Pein!

Yuan Zhen

Ein Traum ist unser Leben

Ein Traum ist unser Leben

Ein Traum, ein Traum ist unser Leben
Auf Erden hier.
Wie Schatten auf den Wolken schweben
Und schwinden wir.
Und messen unsre trägen Tritte
Nach Raum und Zeit;
Und sind (und wissen’s nicht) in Mitte
Der Ewigkeit…

Johann Gottfried Herder

Ein jeder selbst

Ein jeder selbst
(1522)

Wir sind alle zum Tode gefordert, und es wird keiner für den andern sterben, sondern jeder muß in eigner Person geharnischt und gerüstet sein, mit dem Tode zu kämpfen. – Wir können wohl einer den andern trösten und zu Geduld, Streit und Kampf ermahnen, aber kämpfen und streiten können wir nicht für ihn, sondern es muß jeder selbst auf seiner Schanze stehn und sich mit den Feinden, dem Teufel und Tode messen, allein mit ihm im Kampf liegen.

Martin Luther

Der Tod der Weisen

Der Tod der Weisen

Auf dem Grab von Hafes gab es eine Rose,
Die täglich von neuem blühte mit blutender Farbe.
Nachts weinte die Nachtigall, bis es Morgen wurde,
Mit ihrer Melodie, die an das alte Schiras erinnert.

Der Tod ist das sorgenfreie Frühlingsland für jeden
[Weisen.
Jahrelang schwebt seine Seele überall als Weihrauch.
Und auf seinem Grab unter kühlen Zypressen
Blüht jeden Morgen eine Rose, singt jede Nacht eine
[Nachtigall.

Yahya Kemal Beyatli
(Übertragung: Yüksel Pazarkya)

Der Engel des Todes

Der Engel des Todes

Es war einmal ein altes Ehepaar, das hatte einen Sohn. Der Vater war Schreiner, der Sohn war Schneider. Eines Tages bat der Sohn seinen Vater um die Erlaubnis, eine Reise nach einem weit entfernten Heiligtum zu unternehmen. Als er nun unterwegs war, traf er einen Derwisch, und die beiden wurden Reisegefährten. Eines Tages ließen sie sich zum Mittagessen nieder, und der Jüngling lud den Derwisch ein, sein Essen mit ihm zu teilen.
Der Derwisch lehnte es ab, aber der Jüngling bestand nochmals darauf, so daß der Derwisch schließlich notgedrungen mitaß. Als der Derwisch nach einigen Tagen seinen Weg allein fortsetzen wollte, fragte ihn der Jüngling: "Wie heißt du? Woher kommst du und wohin gehst du?" Der Derwisch erwiderte: "Mein Name ist schrecklich. Wenn ich ihn dir sage, wirst du Angst bekommen." – "Nein", entgegnete der Jüngling, "warum sollte ich mich fürchten. Ich werde keine Angst haben, denn ich habe das Salz mit dir geteilt und ich weiß, daß mir von dir kein Unheil zustoßen wird." Da sprach der Derwisch: "Mein Bruder! Ich hin Azra’il, der Todesengel." – "Wenn du wirklich Azra’il bist," meinte da der Jüngling, "sage mir, wann ich denn sterben werde." – "Dein Tod«, sprach der Derwisch, "wird in deiner Hochzeitsnacht sein." – "Gut", meinte der Jüngling, und beide verabschiedeten sich voneinander. Vorher aber bat der Jüngling den Derwisch noch: "Mein Bruder! Bei dem Salz, welches wir zusammen gegessen haben! Wenn du kommst, um meine Seele zu holen, dann zeige dich mir in deiner jetzigen Gestalt." Dem stimmte der Derwisch zu.

Der Jüngling setzte seine Reise fort. Als er wieder nach Hause kam, wollten seine Eltern ihn verheiraten. Er aber wehrte ab mit den Worten: "Ich will keine Frau." So ging es eine Weile, bis der Sohn dreißig Jahre alt wurde. Da sprach sein Vater zu ihm: "Mein Söhnchen! Mittlerweile ist mein Bart weiß geworden. ich würde dich gerne als Bräutigam sehen!"
Der Sohn aber erwiderte: "Mein Vater! Wünsche dir nicht, mich als Bräutigam zu sehen; denn wenn ich heiraten sollte, werde ich in der Hochzeitsnacht sterben." Hierauf erzählte er ihm sein Erlebnis mit Azra’il. Der Vater aber warf ein: "Was sind das für Worte! Was erzählst du mir denn da! Erstens einmal kann man Azra’il nicht sehen; und zweitens, wenn er vom Himmel herabsteigen sollte, um deine Seele zu holen, dann werde ich meine Seele statt dessen anbieten." Und ebenfalls boten seine Mutter und seine Schwester an, ihre Seelen statt seiner zu geben.

Auf jeden Fall wurde die Hochzeit vorbereitet und die Hochzeitsnacht fand statt. Aber gerade, als Braut und Bräutigam die Hände ineinanderlegten, öffnete sich die Tür, der Derwisch trat ein und sprach: "Habe ich dir nicht gesagt, Jüngling, du sollest nicht heiraten, denn deine Hochzeitsnacht werde die letzte Nacht deines Lebens sein?" – "Gewähre mir eine kurze Frist", erwiderte der Jüngling, "damit ich meine Eltern rufen kann." Er rief sie beide, und als sie gekommen waren, erinnerte er sie an ihr Versprechen: "Ihr habt doch versprochen, daß ihr zu dem Zeitpunkt, wenn Azra’il komme, bereit seid, eure Seele anstelle meiner zu geben. Hier nun ist Azra’il gekommen. Gebt ihm eure Seele!" Da bot der Vater sich an: "Komm, Azra’il, und nimm meine Seele!" Sogleich machte Azra’il sich daran, die Seele des Vaters aus seinem Körper zu ziehen. Er hatte sie schon bis zur Brust herausgezogen, da rief der Vater: "Azra’il! Es ist doch zu schwer, die Seele herzugeben. Nimm lieber seine eigene Seele!" Gerade als Azra’il den Sohn zum Schlafen legte, rief nun die Mutter:
"Der Bräutigam ist doch noch so jung, nimm statt seiner lieber meine Seele!" Also machte sich Azra’il daran, die Seele der Mutter herauszuziehen. Aber als er sie schon bis zur Kehle herausgezogen hatte, rief die Mutter auch: "Es ist so schwer! Ich will lieber auf der Welt bleiben. Nimm doch seine eigene Seele!" Da lief aber sogleich die Braut herbei und sprach: "Wenn heute der Bräutigam stirbt, wird man morgen zu mir sagen, mein Schritt bringe Unheil. Also nimm gleich heute meine Seele, damit ich Ruhe finde vor den Anschuldigungen der Leute."
So machte sich Azra’il nun daran, die Seele des Mädchens herauszuziehen. Aber gerade, als er sie schon bis zur Nase herausgezogen hatte, ertönte eine Stimme vom Himmel, die rief: "Laß sie beide in Frieden! Wegen der Opferbereitschaft der Braut schenke ich ihnen beiden dreißig Jahre Leben zusammen!"
So beendete Gott alles mit Wohlgefallen.

Persisches Märchen
(Nacherzählt von Maschdi Galin Chanom)

Dokumente

Halten Sie bitte an einem für jeden erreichbaren, sicheren Ort bereit:

– Familienstammbuch oder standesamtliche Heiratsurkunde
– Standesamtliche Geburtsurkunde
– Versicherungsverträge/Policen mit jeweils letzten Beitragsquittungen
Testament
– Vollmachten (Post, Bank, etc.)
– Sterbeverfügung
– Bestattungsvorsorge-Vertrag (mit dazugehörigen Vollmachten)
– sonstige wichtige Unterlagen und Dokumente

Stellen Sie auch sicher, dass folgende Angaben gut abgelegt werden:
– Liste mit Passwörtern zu EC Karte, PIN Kreditkarten, email Accounts, Server, Natel PIN etc.
– Liste Schlüsselbund mit allen Schlüsseln

 

Testament – wichtige Informationen

Mit dem Tod des Erblassers fällt der Nachlass (Erbschaftsvermögen) ohne eigenes Zutun von Gesetzes wegen an die gesetzlichen Erben des Verstorbenen. Das Gesetz bestimmt die Erben und ihre Reihenfolge und legt fest, wieviel jeder Erbe erhält (Quoten). Diese Regelung reicht in vielen Fällen, oft ist es aber so, dass der Wunsch und die Notwendigkeit besteht den Nachlass anders zu verteilen als dies das Gesetz vorsieht, hier nun können wir vorsorgen indem wir ein Testament verfassen. Ein gemein-schaftliches Testament zum Beispiel mit einem Partner ist in unserem Recht nicht vorgesehen, es müssen zwei Testamente errichtet werden. Es gibt drei Testamentformen, folgende vom Gesetz vorgesehene Verfügungsarten können Sie darin anordnen. Ein Testament kann jederzeit geändert werden (bisherige Verfügungen müssen klar widerrufen werden). Erben können, wenn alle zustimmen, die Erbschaft anders aufteilen als im Testament vorgesehen. Der Aufbewahrungsort sollte den nächsten Angehörigen bekannt sein, jeder Kanton hat amtliche Stellen wo die Aufbewahrung möglich ist. Nach dem Tod muss es der am Wohnsitz zuständigen Behörde zur amtlichen Eröffnung übergeben werden.

1. das eigenhändige Testament

Es muss von Anfang bis zum Ende mit Einschluss von Ort, Jahr, Monat und Tag der Errichtung, von Hand niedergeschrieben werden und mit der eigenhändigen Unterschrift versehen sein. Die Angabe des Errichtungsortes ist seit 1.1.1996 nicht mehr vorgeschrieben, wir empfehlen die Erwähnung trotzdem. Aenderungen müssen entweder als ebenfalls handschriftlicher Anhang mit Datum und Unterschrift verfasst werden oder aber das ganze Testament ist neu zu schreiben. Die Formulierung muss klar und unmissverständlich sein, von den erwähnten Personen sollten nebst Vorname und Name mindestens das Geburtsdatum angefügt werden. Es ist ausserordentlich wichtig, dass
das eigenhändige Testament sauber verfasst ist ansonsten es oft zu Erbstreitereien kommt.

2. das öffentliche Testament

wird unter Mitwirkung der gesetzlich vorgesehenen Urkundsperson und zweier Zeugen die den Inhalt nicht erfahren errichtet.

3. das Nottestament

ein mündliches, in äusserster Not an zwei Zeugen erklärtes Testament. Die Zeugen halten das Testament schriftlich fest, unterzeichnen es und leiten es ohne Verzögerung an eine Gerichtsbehörde ein

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament zu errichten. Auch junge Ehepaare sollten überlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem Ehepartner etwas zustösst. Der überlebende Ehegatte kann nur dann allein erben, wenn ein gültiges Testament vorliegt! Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide das vom einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben. Unterschriften immer mit vollem Vor- und Zunamen, damit keine Personenmissverständnisse entstehen. Weiterhin ist äußerst wichtig, den Ort und das Datum der Niederschrift festzuhalten.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, daß Ihr Testament auch in Kraft tritt, so geben Sie es beim Amtsgericht oder beim Notariat in amtliche Verwahrung.

Das Testament beim Notar. Dies wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers geöffnet. Der Notar berät Sie und hilft bei der Formulierung, auch kennt er die steuerlichen Folgen. Die Kosten für ein Testament sind relativ gering. Zum Beispiel: Für eine Vermögenssumme von CHF 50 000.– müssen insgesamt ca. CHF 350.– Gebühren gezahlt werden. Dafür werden eventuell viele Auseinandersetzungen vermieden, die ganz sicher wesentlich mehr Aufwand erfordern würden.


Wie sollen Sie vorgehen?
Was können Sie im Testament regeln?

Grundsätzlich können Sie völlig frei bestimmen, wer, was und unter welchen Bedingungen von Ihrem Vermögen Nutzen haben soll. Sie können z.B.
– abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen oder mehrere Erben bestimmen.
– wohltätige Organisationen zu Erben einsetzen.
– jemanden enterben (außer Pflichtteil).
– Ersatzerben bestimmen.
– Vor- und Nacherben bestimmen, die zeitlich nacheinander Vermögenserben werden.

Testament widerrufen

Dies steht Ihnen jederzeit frei. Vernichten Sie das Testament oder machen Sie einen handschriftlichen Vermerk “Ungültig”. Ein neues Testament setzt ein vorheriges ausser Kraft. Ein öffentliches Testament widerrufen Sie, indem Sie das Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen. Der einseitige Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments muss notariell festgestellt werden.


Fragen, die sich Testamentverfasser stellen sollten

(von Benno Studer, Testament, Erbschaft , Beobachter-Ratgeber, ISBN: 3-85569-170-3)

1. Welche Zielvorstellungen will ich verwirklichen?
2. Habe ich schon frühere Testamente geschrieben? Stehen diese im Widerspruch zum Testament, das ich jetzt schreiben will?
3. Geht mein Wille auch klar und unmissverständlich aus dem Text hervor?
4. Verletzt meine Verfügung Pflichtteile? Bin ich bereit eine Pflichtteilsverletzung in Kauf zu nehmen?
5. Können nach meinem Tod Streitigkeiten entstehen? Was kann ich vorkehren, um Streitigkeiten zu vermeiden? Wäre daher die Einsetzung eines Willensvollstreckers angezeigt?
6. Will ich für den Fall, dass sich der überlebende Ehegatte (die Gattin) wieder verheiratet oder im Konkubinat lebt, zugunsten der Nachkommen Sicherheitsvorkehrungen treffen?
7. Was soll nach dem Tod des zweitverstorbenen Ehegatten oder bei gemeinsamem Tod geschehen (vor allem bei kinderlosen Ehepaaren)?
8. Erfüllt mein Testament die formellen Gültigkeitsvoraussetzungen (eigenhändig geschrieben, Datum, Unterschrift)?
9. Wäre es sinnvoll, das Testament durch eine Fachperson prüfen zu lassen?


Was muss ein eigenhändiges Testament enhalten?

Es muss vom Anfang bis zum Schluss eigenhändig und handschriftlich (keine Schreibmaschine!) niedergeschrieben werden mit Ort (nach neuem Recht, in Kraft seit 1. Januar 1996, ist keine Ortsangabe mehr nötig) und Datum versehen sein unterzeichnet sein

Eigenhändige Testamente sind durch eine Fachperson auf formelle Richtigkeit und inhaltliche Korrektheit (kommt der wahre Wille zum Ausdruck?) überprüfen zu lassen.


Ein eigenhändiges Testament (einer Person ohne pflichtteilsgeschützte Erben), das von Hand niederzuschreiben wäre, und welches Erbeneinsetzungen, eine Ersatzverfügung, Vermächtnisse, eine Teilungsbestimmung und eine Willensvollstreckereinsetzung enthält, könnte wie folgt aussehen:

Mustertestament

( Quelle: http://www.notariate.zh.ch/not_erb_tes_mus.php)

Ich, der unterzeichnete Hans Muster, geb. 01.04.1935, von Zürich, wohnhaft Bahnhofstrasse 100, 8001 Zürich, verfüge letztwillig folgendes:

Alle meine bisherigen letztwilligen Verfügungen hebe ich hiermit vollständig auf.
Ich setze die folgenden Personen als Erben meines Nachlasses ein:
a) Mein Patenkind, Peter Sommer, geb. 30.12.1969, von Winterthur, wohnhaft Zürichstr. 10, 8400 Winterthur,
b) Meine Nichte Susanne Beispiel-Muster, geb. 12.07.1968, von Uster, wohnhaft Pfannenstielstrasse 50, 8610 Uster,
je zu gleichen Teilen.
Sollte Susanne Beispiel-Muster vor mir verstorben sein, treten ihre Nachkommen an ihre Stelle, in allen Graden nach Stämmen. Sollte sie ohne Hinterlassung von Nachkommen vorverstorben sein, tritt ihr Ehemann Rudolf Beispiel an ihre Stelle.
Aus meinem Nachlass sind folgende Vemächtnisse auszurichten:
a) An meinen Wanderkameraden Walter Müller, Tannenweg 1, 8636 Wald:
Meinen Wanderstock “Alpin”
b) An die Gemeinnützige Muster-Institution, Bahnhofstr. 2, 8088 Zürich: Fr. 10’000.— (Franken zehntausend).
Meine Nichte Susanne Beispiel-Muster bzw. die Ersatzerben sind berechtigt, meine Markensammlung auf Anrechnung an ihren Erbanteil zu Alleineigentum zu übernehmen.
Als Willensvollstreckerin ernenne ich Emma Meier, geb. 1.1.1961, Niederdorfstrasse 1, 8001 Zürich. Sollte Emma Meier verstorben sein, oder das Amt ablehen, ernenne ich die XY Bank, Zürich.
(Tag, Monat, Jahr)

Hans Muster
(Unterschrift)