Nachstehend zeigen wir ihnen die Grundzüge des Eherechtes und des Erbrechtes auf. Dies ist lediglich eine kleine Uebersicht um Sie für dieses Thema zu sensibilisieren. Weitere Informationen erhalten Sie auf den verschiedenen Links und Buchempfehlungen welche wir zur Verfügung stellen. Lassen Sie sich für die Regelung ihrer persönlichen Erbfolge durch die zuständigen Behörden beraten.
Mit dem Tod einer Person treten von Gesetzes wegen Erben an die Stelle des Erblassers um seine bisherige Rechtsstellung einzunehmen. Rechte und Pflichten sowie Schulden und Vermögen gehen auf die Erben über. Diese können grundsätzlich nur gemeinsam darüber verfügen und bilden zusammen die Erbengemeinschaft. Die gesetzliche Erbfolge ist im ZGB geregelt. Für Verheiratete erfolgt vor der Erbteilung die güterrechtliche Ausscheidung. Für unverheiratete Paare kennt das geltende Recht keine gesetzliche Erbfolgeregelung.
Eherecht Das eheliche Güterrecht regelt nach Güterstand und Ehevertrag wem die Bei der Auflösung der Errungenschaftsbeteiligung durch Scheidung oder Tod oder Begründung eines anderen Güterstandes werden die Eigengüter und die Errungenschaft eines jeden Ehegatten ausgeschieden. Dazu erfolgen gewisse Korrekturen wie z.B. Ersatzforderungen ferner werden allfällige Schulden abgezogen. Das nach obigen Korrekturen verbleibende Errungenschaftsvermögen wird der Vorschlag genannt, ist er negativ wird er Rückschlag genannt, ein Rückschlag wird mit null verrechnet. Nachstehend ein Beispiel einer güterrechtlichen Ausscheidung im Falle der Errungenschaftsbeteiligung. Wurde nichts anderes durch Testament oder Ehevertrag vereinbart setzt sich der Nachlass aus dem Eigengut der verstorbenen Person sowie der Hälfte des gesamten Vorschlages beider Ehegatten zusammen.
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Ehegatte A | Ehegatte B | |||||
Eigengut | Errungen- schaft |
Eigengut | Errungen- schaft |
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Barmittel |
0
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20’000
|
0
|
0
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Konti |
0
|
30’000
|
0
|
20’000
|
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Wertschriften/LV |
0
|
0
|
200’000
|
0
|
||
Liegenschaften |
780’000
|
0
|
0
|
0
|
||
Mobiliar |
0
|
0
|
50’000
|
0
|
||
Wertgegenstände |
20’000
|
0
|
0
|
0
|
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Bilder |
10’000
|
0
|
0
|
40’000
|
||
.
|
.
|
.
|
.
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Miteigentumsanteile |
0
|
0
|
0
|
0
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Mehrwertanteile |
-260’000
|
0
|
130’000
|
0
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Hinzurechnungen |
0
|
10’000
|
0
|
0
|
||
Ersatzforderungen |
0
|
130’000
|
0
|
0
|
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Darlehen an Ehegatte |
0
|
0
|
60’000
|
0
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.
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.
|
.
|
.
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Total Aktiven |
550’000
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190’000
|
440’000
|
60’000
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Kleinkredite |
0
|
0
|
0
|
0
|
||
Darlehen |
0
|
60’000
|
0
|
0
|
||
Hypotheken |
300’000
|
0
|
0
|
0
|
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sonstige Schulden |
0
|
0
|
0
|
0
|
||
.
|
.
|
.
|
.
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Total Passiven |
300’000
|
60’000
|
0
|
0
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Total (Aktiven-Passiven) |
250’000
|
130’000
|
440’000
|
60’000
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Vorschlag |
130’000
|
60’000
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im Todesfall von A wird nun der Nachlass bestimmt und gemäss Erbrecht aufgeteilt. | ||||||
1/2 Vorschlag Ehegatte A |
65’000
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1/2 Vorschlag Ehegatte B |
30’000
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Eigengut |
250’000
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Todesfallkosten |
-15’000
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Nachlass |
330’000
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