Patientenverfügung

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist kein Testament sondern eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, durch die ein einwillungsfähiger Mensch zum Ausdruck bringen kann, dass er in bestimmten Krankheitssituationen keine Behandlung mehr wünscht, wenn diese Behandlung nur dazu dient, sein ohnehin bald zu Ende gehendes Leben künstlich zu verlängern.

Diese Verfügung soll helfen, Ihren Willen in Bezug auf künstliche Beatmung oder Ernährung, Obduktion, Organspenden und Reanimation verbindlich zu dokumentieren. Dies für den Fall, wenn Sie Ihre eigenen Willen nicht mehr äußern können.

Grundsätzlich kann eine Erklärung im Bedarfsfall, wenn Sie geistig und körperlich in der Lage sind, dem Arzt mündlich mitgeteilt werden. Jeder Arzt muß Ihre Entscheidung respektieren, denn jede ärztliche und medizinische Therapie darf nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen (Ärztegesetz). Die Patientenverfügung ist für den Fall gedacht, wenn Sie eine Erklärungsunfähigkeit trifft (z.B. Sie sind Bewußtlos). Die Schriftform der Patientenverfügung hilft Ihnen, dass Ihr selbstbestimmter Wille gewahrt wird.

Wir, Ihre Online-Redaktion, möchte Ihnen raten, sich vor und bei dem Verfassen einer Patientenverfügung Rat und Beistand einzuholen. Denn eine Auseinandersetzung über das eigene Sterben kann belastend werden.

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Wozu eine Patientenverfügung?
 

Menschen jedes Alters können in eine für sie sehr kritische Situation gelangen.

Eine Situation, in der schwerwiegende medizinische Entscheidungen getroffen werden müssen.

Für die Entscheidung und das Handeln des Arztes in einer derartigen Lage ist der Patientenwille ausschlaggebend. Wenn dieser Wille nicht bekannt ist, hat künstliche Lebensverlängerung absoluten Vorrang.

Wenn ein Mensch in dieser Situation nicht mehr willensfähig ist, sind den Angehörigen ohne entsprechende Vorsorgemaßnahmen die Hände gebunden. Alle Beteiligten müssen sich dann Anordnungen des Vormundschaftsgerichtes beugen.

Viele von uns wünschen sich aber, dass auf aufwendige Medizin verzichtet werden soll, wenn keine Aussicht auf Besserung schwerster geistiger oder körperlicher Dauerschädigung besteht. Die künstliche Lebenserhaltung kann eine unzumutbare Verlängerung des Lebens bedeuten. Der Wunsch nach einem Sterben in Würde wäre nicht gegeben.

Der inhaltlichen Gestaltung der Patientenverfügung sind aus christlicher Verantwortung und durch die Rechtsordnung Grenzen gesetzt. Sie können zum Beispiel nicht verfügen, dass der behandelnde Arzt Sie für den Fall einer unheilbaren Erkrankung und bei großen Schmerzen erlöst, das heißt aktive Sterbehilfe betreiben soll. Das ist in der deutschen Rechtssprechung nicht möglich.

Mit der Patientenverfügung können Maßnahmen der sogenannten “passiven” als auch der sogenannten “indirekten Sterbehilfe” gefordert werden. Das heißt, Sie können verlangen, dass lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen werden oder schmerzlindernde Medikamente verabreicht werden, auch wenn diese sich möglicherweise lebensverkürzend auswirken könnten.

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Hilft mir eine Patientenverfügung?

Nach der aktuellen Rechtssprechung sowie der Richtlinie der Bundesärztekammer ist eine Patientenverfügung nur dann verbindlich, wenn eine detaillierte und ernsthafte Auseinandersetzung mit Fragen des eigenen Lebensende zugrunde liegen. Dazu gehört auch die Vorsorgevollmacht für einen sogenannten Patientenanwalt. Er vertritt rechtlich den Patienten, wenn dieser – vollständig oder teilweise – nicht mehr einsichtsfähig ist. Das Betreuungsrechtsänderungsgesetz (BtÄndG) zielt darauf ab, diesen Vorsorgemaßnahmen rechtsgeschäftliche Bedeutung zu verleihen.

Aus diesen Gründen wird eine Patientenverfügung dann verwendet wenn

  • Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind
  • Ihre lebensbedrohende Erkrankung in absehbarer Zeit zum Tode führen wird und sich die Frage stellt, ob auf eine mögliche Behandlung verzichtet oder bzw. eine begonnene Behandlung beendet werden sollte


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Was muß beachtet werden ?  

Die Schriftform ist zwingend sowie Datum und eigenhändige Unterschrift!
Eine notarielle Beglaubigung oder handschriftliche Ausfertigung sind nicht erforderlich !
Die bestmögliche Absicherung ist die Kombination von Patientenanwaltschaft (Vollmacht für eine Vertrauensperson) sowie die Patientenverfügung (mit konkreten Angaben zur ärztlichen Behandlung und Ausführung der Vollmacht)
Ihre Behandlungswünsche und persönlichen Werte sollten in einer Patientenverfügung möglichst detailliert sein. Hilfe erhalten Sie durch Ihren Hausarzt und diverse Beratungsstellen.
Um Ihr Selbstbestimmungsrecht und Ihre Wünsche später wirksam durchzusetzen ist ein allgemeines Formular nur sehr bedingt geeignet. Gemäß Betreuungsänderungsgesetz ist nur der Betroffene selbst in der Lage, für sich das Gebot des Lebensschutzes außer Kraft zu setzen.
Es ist besser, wenn Sie Ihre Willenserklärung bezeugen lassen. Möglichst durch eine siegel- bzw. stempelführende Einrichtung (Arztpraxis, soziale und kirchliche Einrichtungen, Behörde, Beratungsstellen
Tragen Sie eine Kopie Ihrer Patientenverfügung immer bei sich oder zumindest einen eindeutigen Hinweis, wo Ihre Patientenverfügung hinterlegt ist. Ein Hinweiszettel, z.B. im Geldbeutel bei sich getragen, würde Ihnen helfen.

Auf dem Hinweiszettel könnte stehen:

Für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage bin meine Angelegenheiten selbst zu regeln, habe ich eine Patientenverfügung (und Vorsorgevollmacht) in meinen persönlichen Unterlagen hinterlegt. Meine Vertrauensperson ist informiert!

Wenden Sie sich bitte an:
Name und Adresse der Vertrauensperson einsetzen –

Unterschrift (eigenhändige Unterschrift), Ort/Datum

Prüfen Sie Ihre Patientenverfügung in regelmäßigen Zeitabständen!

Empfehlung: In 1- bis 2-Jährigem Rhythmus.

Eine erneute Unterschrift mit Datum darf nicht fehlen! Das heißt, die Patientenverfügung wird durch Ihre erneuten Unterschriften aktualisiert.

Durch die erneut von Ihnen geleisteten Unterschriften lassen Sie keinen Zweifel daran aufkommen, dass sich Ihre Meinung nicht geändert hat.

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So könnte Ihre Patientenverfügung aussehen
 

P A T I E N T E N V E R F Ü G U N G

Name: Straße:
Vorname: PLZ und Wohnort
Geburtsdatum: Geburtsort:
Für den Fall, dass ich in einen Zustand gerate, in welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund von Bewußlosigkeit oder Bewußtseinstrübung, durch Krankheit, Unfall oder sonstige Umstände verloren habe, verfüge ich:

Im Falle irreversibler Bewußlosigkeit, schwerer Dauerschädigung des Gehirns oder des dauernden Ausfalls lebenswichtiger Funktionen meines Körpers bin ich mit einer Reanimation bzw. dem Einsatz hochtechnischer Behandlungsmethoden nicht einverstanden.

Für den Fall, dass durch ärztliche Maßnahmen lediglich eine Verlängerung des Sterbevorgangs und/oder eine Verlängerung meines Leidens erreicht werden kann, verweigere ich diese hiermit ausdrücklich.

Ich wünsche ein menschenwürdiges Sterben und bitte die beteiligten Ärzte, mir dabei zu helfen.

Sollten Diagnose und Prognose von mindestens zwei Fachärzten, ungeachtet der Möglichkeit einer Fehldiagnose ergeben, dass meine Krankheit in absehbarer Zeit zum Tode führen und mir nach aller Voraussicht Schmerzen bereiten wird, so wünsche ich dass die ärztliche Begleitung und Behandlung sowie sorgsame Pflege auf die Linderung von Schmerzen, Unruhe und Angst gerichtet wird, selbst wenn durch die notwendige Schmerzbehandlung eine Lebensverkürzung nicht auszuschließen ist. Ich wünsche keine weiteren diagnostischen Eingriffe und keine Verlängerung meines Lebens.

Ich unterschreibe diese Verfügung nach sorgfältiger Überlegung, in Kenntniss über die medizinische Situation, die rechtliche Bedeutung und als Ausdruck meines Selbstbestimmungsrechtes. Ich wünsche nicht, dass mir in der akuten Situation eine Änderung meines hiermit bekundeten Willens unterstellt wird. Ich gebe diese Erklärung frei und ohne Zwang, im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte ab.

Für jeweilige Probleme, die Entscheidungen über das weitere Vorgehen erfordern, verlange ich, dass die verantwortlichen Ärzte mit den nachstehenden Personen und/oder folgendem Arzt meines Vertrauens Kontakt aufnehmen:

Name: Anschrift: Datum, Unterschrift:
     
     
Mit der obigen Unterschrift bestätigen diese Personen, dass sie von meiner Patientenverfügung Kenntnis genommen haben und dass ich diesen letzen Willen in klarer Orientierung und Unabhängigkeit unterschrieben habe.
Ort,Datum: Unterschrift:

Im Abstand von zwei Jahren bestätige ich durch meine erneute Unterschrift, dass diese Verfügung nachwievor meinem Willen entspricht:
Ort,Datum: Unterschrift:
Ort,Datum: Unterschrift:
Ort,Datum: Unterschrift:
Ort,Datum: Unterschrift:
Ort,Datum: Unterschrift:
Ort,Datum: Unterschrift: